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ᐅ Bank verlangt Auszug aus dem Baulastenverzeichnis


Erstellt am: 25.02.21 11:01

W
Waterboy
25.02.21 11:01
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben vor kurzem einen Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
Weder Käufer, noch Makler hatten einen Auszug des Baulastenverzeichnis dabei.
Wir haben dennoch unterschrieben. Das Amt benötigt bis zu 5 Wochen zur Ausstellung. Solange rührt sich die Bank nicht (kein Go an den Notar zur weiteren Veranlassung).
Es geht um eine Doppelhaushälfte in Brandenburg vor 20 Jahren vom Bauträger gebaut (Nebeneinander gelegen, getrennte Rohre, eigene Wand).
Folgende Fragen dazu:
1. Hätte man vor dem Kauf das Baulastverzeichnis einsehen sollen, mit der Gefahr, dass die Verkäufer weiterziehen?
2.Hat jemand die Erfahrung gemacht, dass eine Beschleunigung mittels Anruf erfolgversprechende ist?
3. was könnte dort eingetragen sein und würde dies die Auszahlung des Kreditgebers gefährden?
4. Worst Case: Wenn die Bank die Auszahlung verweigert, was passiert dann? (Rückabwicklung des Kaufvertrages, Bereits gezahlte Maklerprovision, welche Kosten fallen an)
Meine Frau kann nicht mehr schlafen. Ist ja auch eine blöde Situation. Ja, ich weiß: selbst schuld.
Würde mich sehr über etwas Input zu diesen Frage freuen.
Grüße,
Waterboy
O
Osnabruecker
25.02.21 11:23
Für die Bank geht es um deren Sicherheit.
Wenn das Grundstück belastet ist, ist das Grundstück weniger Wert und im Zweifel dadurch nicht verkäuflich im Fall der Fälle.

Daher ist deren Schritt plausibel.
Warum die anderen 4 Beteiligten vorher sich nicht drum gekümmert haben ist mir ein Rätsel.
M
MayrCh
25.02.21 11:31
Waterboy schrieb:

Rückabwicklung des Kaufvertrages
Was sagt denn der Kaufvertrag zur Lastenfreiheit des Grundstückes?
Wer hat den Notar beauftragt?
W
Waterboy
25.02.21 11:45
MayrCh schrieb:

Was sagt denn der Kaufvertrag zur Lastenfreiheit des Grundstückes?
Wer hat den Notar beauftragt?
„Der Notar hatte keine Einsicht in das Baulastenverzeichnis und hat uns über die damit verbundenen Umstände informiert (kann mich nicht daran erinnern, dass explizit auf eine Finanzierungsschwierigkeit hingewiesen wurde), gleichwohl bekundet der Käufer den Kaufvertrag abzuschließen.“
Das Zitat stimmt nicht Wort für Wort. Aber inhaltlich. Der Notar wurde vom Makler vorgeschlagen. Wir haben keinen schriftlichen Auftrag erteilt.
W
Waterboy
25.02.21 11:47
Im Grundbuch sind sonst keine Lasten eingetragen. Welche Lasten können bei einer Doppelhaushälfte vorkommen, dass die Bank möglicherweise einen Rückzieher machen könnte?
N
nordanney
25.02.21 11:58
Waterboy schrieb:

Im Grundbuch sind sonst keine Lasten eingetragen. Welche Lasten können bei einer Doppelhaushälfte vorkommen, dass die Bank möglicherweise einen Rückzieher machen könnte?
Ich lehne mich mal ganz leicht aus dem Fenster und sage aus Erfahrung: Keine. Habe ich in über 20 Jahren nicht erlebt.
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