ᐅ 1 x geschossige Bauweise mit Satteldach > Dachgeschoss oder Dachboden?
Erstellt am: 07.02.21 13:05
M
Musterfrau07.02.21 13:05Hallo Zusammen.
Ich habe hier ein Grundstück mit den schrecklichen Vorgaben.
Geschosse : I
Drempelhöhe: 50cm
Dachneigung: 30 Grad
Keine Gauben erlaubt

Was mich aber den Vorgaben irritiert ist:
Wie nennt man jetzt das Geschoss berhalb vom EG ?
Ist dies nun ein Dachgeschoss oder ein Dachboden?
Oder ist es (trotz der knappen Vorgaben) noch immer einfaches ein Haus mit Satteldach?
Wo man ganz normal oben wohnen kann und einfach unter die 75% bleiben muss. Was ja hier kein Thema wäre)
Ich Frage mich hier auch ob es Mindestflächen im Dachgeschoss gibt
Wo wir dann hier wären:
Oder ist das hier wegen dieser Vorgaben nur als Dachboden zu sehen?
"Ein Dachboden gilt als vollwertiger Wohnraum, wenn die Hälfte der Wohnfläche oder mehr über eine Höhe von mindestens 2,30 Meter verfügt "
Wenn letzteres stimmt, komme ich bei dem Drempel und der Dachneigung natürlich schwerlich bis nie auf "die Hälfte der Wohnfläche"

Nur noch eine letzte Frage:
Da ich ja keine Gauben setzten darf. Meint ihr ich könnte einen Giebel dran setzen?

Vielen Dank fürs lesen
Ich habe hier ein Grundstück mit den schrecklichen Vorgaben.
Geschosse : I
Drempelhöhe: 50cm
Dachneigung: 30 Grad
Keine Gauben erlaubt
Was mich aber den Vorgaben irritiert ist:
Wie nennt man jetzt das Geschoss berhalb vom EG ?
Ist dies nun ein Dachgeschoss oder ein Dachboden?
Oder ist es (trotz der knappen Vorgaben) noch immer einfaches ein Haus mit Satteldach?
Wo man ganz normal oben wohnen kann und einfach unter die 75% bleiben muss. Was ja hier kein Thema wäre)
Ich Frage mich hier auch ob es Mindestflächen im Dachgeschoss gibt
Wo wir dann hier wären:
Oder ist das hier wegen dieser Vorgaben nur als Dachboden zu sehen?
"Ein Dachboden gilt als vollwertiger Wohnraum, wenn die Hälfte der Wohnfläche oder mehr über eine Höhe von mindestens 2,30 Meter verfügt "
Wenn letzteres stimmt, komme ich bei dem Drempel und der Dachneigung natürlich schwerlich bis nie auf "die Hälfte der Wohnfläche"
Nur noch eine letzte Frage:
Da ich ja keine Gauben setzten darf. Meint ihr ich könnte einen Giebel dran setzen?
Vielen Dank fürs lesen
M
Musterfrau08.02.21 09:40Keiner eine Idee?
Oder meint ihr ich mache mich hier nur verrückt?
Schönen Wochenanfang
Oder meint ihr ich mache mich hier nur verrückt?
Schönen Wochenanfang
Was ist denn in der Umgebung gebaut?
Du verwechselst hier Vollgeschoss und Vollwertiger Wohnraum.
Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss wenn nicht mind Anforderungen bestehen. Das ist unterschiedlich geregelt in Deinm Fall eben 50% duerfen nicht die 2,3 m uebersteigen. Dann ist es eben kein Geschoss. Also nur dann wird das DG nicht als Vollgeschoss angerechnet sondern nur das EG als Vollgeschoss.
Du verwechselst hier Vollgeschoss und Vollwertiger Wohnraum.
Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss wenn nicht mind Anforderungen bestehen. Das ist unterschiedlich geregelt in Deinm Fall eben 50% duerfen nicht die 2,3 m uebersteigen. Dann ist es eben kein Geschoss. Also nur dann wird das DG nicht als Vollgeschoss angerechnet sondern nur das EG als Vollgeschoss.
Ich sehe nach den vorliegenden Angaben nicht gehindert, das Satteldach wie über einem Winkelbungalow aufzubauen. Für eine Laiin hast Du das flott kapiert ;-)
Erzähle mal mehr zum Grundstück, hier ist der Fragebogen: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-unbedingt-vor-beitrag-erstellung-lesen.11714/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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icandoit schrieb:In der Zeichnung ist es ein Kniestock, in dieser Höhe wohl in Franken oder nach dortigem Vorbild, und manche Bebauungspläne machen die Begriffsverwirrung leider mit.
Ich frage mich gerade ob bei Dir Drempel und Kniestock das gleiche sind?
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