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ᐅ Hauskauf mit ungenehmigtem Windfang


Erstellt am: 25.01.21 11:54

H
Hexenhaus2021
25.01.21 11:54
Hallo, wir sind gerade dabei ein älteres Einfamilienhaus zu kaufen, das an 3 Seiten genau 3m zur Grundstücksgrenze platziert wurde. Der Kaufprozess ist schon voran geschritten und nun eröffnete uns der ältere Besitzer, dass der Windfang-Anbau (1,5m breit ×2,5 m lang) nicht genehmigt ist. Dieser ragt 1,5m in die 3m Grenze zum Nachbarn hinein mit 2 schmalen Außentreppen nach vorn und hinten und ist die einzig vernünftige Möglichkeit, das Haus zu betreten. Am ursprünglichen Hauseingang befindet sich jetzt die Küche. Das Wiederherstellen des Ursprungszustandes ist so nicht ohne Weiteres möglich. Gibt es eine Möglichkeit, ggf. durch bauliche Veränderung am Windfang selbst diese Eingangssituation doch Genehmigungsfähig zu machen? Danke!

Schwarzweißes Bild: Haustür mit Treppenstufen, Kletterpflanzen und eine unscharfe Person davor.
I
icandoit
25.01.21 12:11
Falls der Nachbar mitspielt, koennte man einen Bauantrag stellen mit ungewissen Ausgang. Am besten das Bauamt vorher fragen. Ansonsten vom Kauf abstand nehmen.
H
Hexenhaus2021
25.01.21 12:14
Nachtrag: Der Nachbar hat seinerseits bis auf 3m heran gebaut. Eine Baulast gegen Entschädigung eintragen zu lassen ist also nicht möglich.
I
icandoit
25.01.21 13:37
Du brauchst doch nur die Genehmigung vom Nachbarn, dass Du in die Abstandsfläche bauen darfst. Nur leider sieht meist das Bauamt Eigenmacht nicht gern. Frag das Bauamt was Du da machen kannst.
Du kannst natuerlich den Verkäufer nahelegen das vor dem Verkauf zu erledigen. 😉
M
miho
25.01.21 14:02
M.W. gibt es in Bayern die "untergeordneten Bauteile". Da dürfen auf höchstens einem Drittel der Länge des Baus die Abstandsregeln verletzt werden. Damit wäre das zumindest genehmigungsfähig.
R
rick2018
25.01.21 14:38
Stört es den Nachbarn? Wie lange gibt es den Windfang schon?
Würde keine schlafenden Hunde wecken. Wenn der schon etliche Jahre dran ist wird es vermutlich auch so bleiben.
Ein Risiko bleibt immer.
windfangbauamtgenehmigungsfähig