Hallo zusammen,
wir haben am 21.12. einen Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Die anderen Verkäufer-Parteien haben sich durch den Makler vertreten lassen und werden jetzt im Januar jeweils bei anderen Notaren eine Beurkundung vornehmen. Der im Vertrag definierte Eigentumsübergang liegt auf dem 01.03.2021.
Muss die Maklerprovision nun wie von uns im November 2020 unterschrieben zu 100 Prozent getragen werden oder gilt nun die neue Gesetzgebung mit 50 Prozent Käufer und 50 Prozent Verkäufer?
Vielen Dank für euer Interesse und möglichen Rat.
Flexijoe
wir haben am 21.12. einen Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Die anderen Verkäufer-Parteien haben sich durch den Makler vertreten lassen und werden jetzt im Januar jeweils bei anderen Notaren eine Beurkundung vornehmen. Der im Vertrag definierte Eigentumsübergang liegt auf dem 01.03.2021.
Muss die Maklerprovision nun wie von uns im November 2020 unterschrieben zu 100 Prozent getragen werden oder gilt nun die neue Gesetzgebung mit 50 Prozent Käufer und 50 Prozent Verkäufer?
Vielen Dank für euer Interesse und möglichen Rat.
Flexijoe
W
Wolkensieben05.01.21 17:54Ich kenne mich leider nicht aus, habe aber spaßeshalber mal in Immobilienscout nachgelesen weil mich das auch interessiert.
Sowie ich das verstanden habe, habt ihr einen schwebenden Vertrag und das Haus noch gar nicht sicher ?
Ich meine, dass die (Verkäufer)provision schon indirekt von euch mitbezahlt wird, egal ob es 100 % sind oder 50/50.
Sowie ich das verstanden habe, habt ihr einen schwebenden Vertrag und das Haus noch gar nicht sicher ?
Ich meine, dass die (Verkäufer)provision schon indirekt von euch mitbezahlt wird, egal ob es 100 % sind oder 50/50.
N
nordanney05.01.21 18:00Flexijoe schrieb:
Muss die Maklerprovision nun wie von uns im November 2020 unterschrieben zu 100 Prozent getragen werden oder gilt nun die neue Gesetzgebung mit 50 Prozent Käufer und 50 Prozent Verkäufer?So wie im November vereinbart. Wenn Ihr damals 100% vereinbart habt, dann bleibt das auch so. Es kommt nicht auf den Abschluss des Kaufvertrages an, sondern auf den Abschluss eines Maklervertrags.S
Schimi179105.01.21 18:35Hat der Makler auf das Widerrufsrecht hingewiesen, wenn der Vertrag "online" zu Stande gekommen ist?
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