Fußbodenheizung Heizlastberechnung - einfach erklärt?

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Sparfuchs77

Das Haus steht im Westerwald wo es (früher) gerne im Winter auch mal Kälter zuging (-12°C bis -15°C) die berechnete Heizlast liegt bei 100m2 Wohnfläche bei knapp 3,5 kW
Zum Vergleich, da ich gern auf weitere deiner Aussagen eingehen würde:
- wir haben nach Energieeinsparverordnung gebaut und laut Auslegung knapp 6KW Heizlast bei 170qm. Fußbodenheizung mit Gastherme. Geplant war 24cm KS + 16cm WDVS 0035. Verbaut haben wir 0032er WDVS.

Verabschiede Dich davon im Bad 24°C zu haben und im Schlafzimmer direkt neben dem Bad nur 18°C du wirst maximal 2°C Temperaturunterschied zwischen einzelnen Räumen erreichen wenn überhaupt.
liegt das an der Wärmepumpe? Wir haben die Heizung im Schlafzimmer auf der 3 stehen, was in 18 Grad resultiert und das angrenzende Kinderzimmer hat tagsüber 22 Grad und nachts 19.

Fußbodenheizung mit max. 30°C Vorlauf bei NAT auslegen lassen.... Und nicht 35°C
NAT= Normaussentemp? Die beträgt bei uns -13 Grad. Verstehe ich das richtig das ihr da wenn außen -13 Grad sind bei 30 Grad Vorlauf ein warmes Haus habt? (22 Wohnräume und 24 Bad?) Ich hatte bei -4 Grad schon 37°C Auf der Therme stehen.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Gasthermen reagieren schneller und können auch höhere VL-Temp praktisch ohne große Verbrauchsänderungen fahren. Bei Wärmepumpe-s ist das etwas anders.
 
H

Hausbaer

Weiß einer ob man als Bauherr einen gesetzlichen Anspruch auf die Heizlastrechnung hat? Wir bauen mit GU und haben so etwas nicht bekommen. Wir kriegen eine Heizung mit einer gewissen Leistung einfach "vorgesetzt". Deren Leistung ist aber im Energiesparnachweis mit einkalkuliert.
 
N

nordanney

Weiß einer ob man als Bauherr einen gesetzlichen Anspruch auf die Heizlastrechnung hat? Wir bauen mit GU und haben so etwas nicht bekommen. Wir kriegen eine Heizung mit einer gewissen Leistung einfach "vorgesetzt". Deren Leistung ist aber im Energiesparnachweis mit einkalkuliert.
Je nachdem, wann Ihr den Vertrag abgeschlossen habt. Ab 01.01.2018 hast Du einen Anspruch drauf.
 
H

Hausbaer

Ok danke. Dann werde ich mal nachfragen, da ich einen Anspruch habe. Die durchführende Sanitärfirma müsste die Berechnung sowieso durchführen - oder verlegen viele Betriebe die Heizschlangen einfach nach Gutdünken?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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