ᐅ Umnutzung Nebengebäude auf Nachbargrenze
Erstellt am: 07.03.11 19:27
Wie ist folgender Sachverhalt baurechtlich zu würdigen:
Ein vor ca. 60 Jahren errichteter Anbau (wohl genehmigt, aber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden) wurde wie folgt genutzt: Zur Nachbargrenze im unteren und oberen Bereich als Schopfen, im oberen Bereich zum Haus als Wohnraum.
Seit ca. 40 Jahren wurde im oberen Bereich eine Durchgangstüre eingebaut und der Teil zur Nachbargrenze wird seither als Abstellkammer genutzt (ca. 8 qm). Zur Nachbarseite sind keine Fenster vorhanden. Antrag auf Umnutzung wurde wohl nicht gestellt. Der untere Bereich wird weiterhin als Schopfen genutzt.
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Gruß
Ein vor ca. 60 Jahren errichteter Anbau (wohl genehmigt, aber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden) wurde wie folgt genutzt: Zur Nachbargrenze im unteren und oberen Bereich als Schopfen, im oberen Bereich zum Haus als Wohnraum.
Seit ca. 40 Jahren wurde im oberen Bereich eine Durchgangstüre eingebaut und der Teil zur Nachbargrenze wird seither als Abstellkammer genutzt (ca. 8 qm). Zur Nachbarseite sind keine Fenster vorhanden. Antrag auf Umnutzung wurde wohl nicht gestellt. Der untere Bereich wird weiterhin als Schopfen genutzt.
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Gruß
B
Bauexperte08.03.11 09:43Hallo,
ich gestehe, dass ich mich erst einmal schlau machen mußte, was ein „Schopfen“ ist
Es ist schwierig bis unmöglich, Dir eine ungefähre Einschätzung abzugeben – ich sehe allerdings kein Problem darin, beim zuständigen Bauplanungsamt vorzusprechen. Es dürfte kaum davon auszugehen sein, dass die Sachbearbeiter einen Rückbau nach so vielen Jahren im Bestand verlangen, sollte dies Deine Sorge sein. Du schreibst davon, dass die seinerzeitigen Genehmigungsunterlagen nicht mehr vorhanden seien – Nimm diese Tatsache als Anlaß, beim BA vorzusprechen, ob in ihrem Hause evtl. noch eine Kopie vorzufinden ist. Der Rest wird sich dann aus dem Gespräch ergeben und Du wirst wissen, was Du wie machen kannst/darfst.
Freundliche Grüße
ich gestehe, dass ich mich erst einmal schlau machen mußte, was ein „Schopfen“ ist
S.D. schrieb:
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
S.D. schrieb:Das kommt darauf an – ob der Bau seinerzeit in seiner realen Nutzung (unten Stall und oben Wohnraum) genehmigt wurde, oder lediglich im ebenen Bereich als Unterstand für Tiere und im oberen bspw. für die Lagerung von Heu, genehmigt wurde. Es war/ist nicht selten, dass in der Realität von der Genehmigungsplanung abgewichen wird. Es kommt weiters darauf an, ob wir hier von einer Bebauung im Außenbereich oder gar einem landwirtschaftlichen Altenteil sprechen.
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Es ist schwierig bis unmöglich, Dir eine ungefähre Einschätzung abzugeben – ich sehe allerdings kein Problem darin, beim zuständigen Bauplanungsamt vorzusprechen. Es dürfte kaum davon auszugehen sein, dass die Sachbearbeiter einen Rückbau nach so vielen Jahren im Bestand verlangen, sollte dies Deine Sorge sein. Du schreibst davon, dass die seinerzeitigen Genehmigungsunterlagen nicht mehr vorhanden seien – Nimm diese Tatsache als Anlaß, beim BA vorzusprechen, ob in ihrem Hause evtl. noch eine Kopie vorzufinden ist. Der Rest wird sich dann aus dem Gespräch ergeben und Du wirst wissen, was Du wie machen kannst/darfst.
Freundliche Grüße
Hallo Bauexperte,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das Nebengebäude war - so denke ich doch - schon geplant und genehmigt.
Allerdings mit Sicherheit nicht mit Wohnraum im oberen Bereich.
Die Umnutzung zum Haus hin (Küche) stellt aus meiner Sicht auch kein Problem dar, da hier die Abstände zum Nachbarn ja eingehalten sind. Der Raum zum Nachbarn hin, wird ja nun seit über 40 Jahren als Abstellraum genutzt. Dieser Raum grenzt allerdings zum Nachbarn.
Da bin ich mir halt nicht ganz sicher, ob das ein Problem darstellen kann (wegen des Grenzabstands) und ob da evtl. die Baubehörde Probleme machen kann. Deshalb scheue ich natürlich etwas den Weg dorthin, allerdings möchte ich natürlich auch Klarheit.
Für mich stellt sich halt die Frage, ob die Baubehörde evtl. eine recht hohe Geldstrafe fordern kann, ob sie Rückbau fordern kann oder ob sie die Nutzung als Abstellraum mit Verbindungstüre zur Küche untersagen kann.
Das wäre schon sehr hart.
Alles andere was u. U. nicht genehmigt war, wäre aus meiner Sicht noch nachträglich genehmigungsfähig.
Gruß
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das Nebengebäude war - so denke ich doch - schon geplant und genehmigt.
Allerdings mit Sicherheit nicht mit Wohnraum im oberen Bereich.
Die Umnutzung zum Haus hin (Küche) stellt aus meiner Sicht auch kein Problem dar, da hier die Abstände zum Nachbarn ja eingehalten sind. Der Raum zum Nachbarn hin, wird ja nun seit über 40 Jahren als Abstellraum genutzt. Dieser Raum grenzt allerdings zum Nachbarn.
Da bin ich mir halt nicht ganz sicher, ob das ein Problem darstellen kann (wegen des Grenzabstands) und ob da evtl. die Baubehörde Probleme machen kann. Deshalb scheue ich natürlich etwas den Weg dorthin, allerdings möchte ich natürlich auch Klarheit.
Für mich stellt sich halt die Frage, ob die Baubehörde evtl. eine recht hohe Geldstrafe fordern kann, ob sie Rückbau fordern kann oder ob sie die Nutzung als Abstellraum mit Verbindungstüre zur Küche untersagen kann.
Das wäre schon sehr hart.
Alles andere was u. U. nicht genehmigt war, wäre aus meiner Sicht noch nachträglich genehmigungsfähig.
Gruß
B
Bauexperte09.03.11 10:50Hallo,
Freundliche Grüße
S.D. schrieb:Unser Baurecht ist nahezu so kompliziert, wie das Steuerrecht und in weiten Teilen auch Auslegungssache; manchmal leitet den Menschen die eigenen Wünsche, insofern bin ich da immer sehr zurückhaltend.
Das Nebengebäude war - so denke ich doch - schon geplant und genehmigt.
S.D. schrieb:Das wird Dir alles nur mit Sicherheit beantwortet werden können, wenn Du Dir einen Ruck gibst und das Gespräch mit dem Bauplanungsamt suchst. Dort sitzen auch nur Menschen wie Du und ich und bei richtiger Ansprache findet ihr auch einen gemeinsamen Nenner
Für mich stellt sich halt die Frage, ob die Baubehörde evtl. eine recht hohe Geldstrafe fordern kann, ob sie Rückbau fordern kann oder ob sie die Nutzung als Abstellraum mit Verbindungstüre zur Küche untersagen kann.
Freundliche Grüße
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