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ᐅ Sanierungspflicht nach Energieeinsparverordnung trotz div. Vorleistungen des Besitzers?


Erstellt am: 18.10.20 14:40

M
Matze156
18.10.20 14:40
Hallo,
wir wohnen seit 14 Jahren in einem Zweifamilienhaus Bj 1929 zur Miete (unten der Schwager, oben wir).
Das Haus soll nun verkauft werden und wir bekommen es nach Gutachten zum Marktwert (Gutachten liegt vor).
Da wir schon länger im Haus wohnen, sind auch einige Renovierungs/Sanierungsmaßnahmen bekannt.

Trotzdem würde ich gerne erfragen, ob uns hier in den kommenden 2 Jahren noch Sanierungen auferlegt werden könnten?
Im Gutachten steht "augenscheinlich keine Nachrüstpflicht für Käufer nach Energieeinsparverordnung"?!
Aber wie sind hier die Erfahrungswerte?

Mit ist nachfolgendes bekannt bzw. habe hier vom Vermieter Kenntnis:

- 2002 Badsanierungen/Innenrenovierungen mit "leichter Innendämmung" (GK mit Styropor kaschiert) und neue Zuleitungen Heizungen (gedämmt im Keller)
- 2009 Dachboden (Kaltdach - Walmdach) mit 10cm Styropor belegt und 18mm OSB zum begehen
- 2011 neuer Heizkessel (Öl-Brennwertkessel elco), Pufferspeicher, Pumpen und Ausgleichsbehälter
- 2011 Solaranlage auf dem Süddach zur Wassererwärmung
- 2016 Kompletterneuerung Außenputz (bis zum Mauerwerk (Vollziegel - keine Dämmung).

Fenster sind Bj. 1978 und soweit ok ( 2-fach verglast, Aufsatzrolllos in Richtung Wohnraum - z.T. gedämmt)
Keller ist Sandstein im Erdreich, darüber Beton (Keller schaut 0,5 Geschosse aus dem Boden) - Decke nicht gedämmt.
Dachaufbau ist sehr simpel: Sparren, Latten, Ziegel.

Über eine kurze Info wäre ich dankbar, bzw. eine Info zu ähnlichem Thema.

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

MfG Matze
N
nordanney
18.10.20 19:02
Sanierungspflichten gibt es beim Eigentümerwechsel doch nur für ungedämmte oberste Geschossdecken bzw. alternativ das Dach (wenn Mindestwärmeschutz eingehalten wird, ist auch alte Dämmung ok ==> Energieberater fragen). Ölheizung nicht, sofern Brennwert. Ansonsten sind noch die Leitungen zu dämmen - in nicht beheizten Räumen.
Mehr Pflichten gibt es m.W. nicht.
A
apokolok
18.10.20 22:46
Gutachter hat recht, alles gut.
Davon ab frage ich mich, wer denn bei einer tatsächlich bestehenden Sanierungspflicht kontrollieren würde.
Ich hab vor knapp vier Jahren nen Altbau gekauft und da auch z.B. die oberste Geschossdecke gedämmt.
Aber einfach aus Wohlfühl- und Effizienzgründen, da hat nie ein Hahn danach gekräht.
Y
ypg
20.10.20 00:00
Pflicht auch bei Vermietung. Aber soll ja nicht, oder?
gutachtenkellerstyropordämmung