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ᐅ Doppelhaushälfte als Umbau/Abriss


Erstellt am: 09.07.20 20:50

D
daytona
09.07.20 20:50
Hallo zusammen,
ich habe bald einen Termin beim Bauamt und werde dort auch diese Fragen schildern aber vielleicht kann ich hier durch eure Antworten schon konkretere Hinweise und weitere Fragestellungen ableiten, auf die ich sonst so nicht gekommen wäre und das vielleicht auch unter Zeitdruck...
Ich habe die Option auf den Kauf eines Nachbargrundstücks (Grundstück B) welches direkt an mein Grundstück A grenzt. Auf Grundstück B steht eine Doppelhaushälfte genau mittig/symmetrisch zu Grundstück C, auf dem logischerweise die andere Doppelhaushälfte steht. Das DH steht seit Jahren leer (im Rohbau) und ist naja, abrissreif. Das DH (B und C) gehört ein und derselben Person. Das DH ist durch eine 2 schalige Wand mit dazw. ca 5cm Isolierstreifen an der Grundstücksgrenze (B&C) bautechn. getrennt, ebenso die Betongeschossdecke. (nur die Bodenplatte geht durch)
Soweit ich erfahren habe, ist keine Baulast auf B&C eingetragen. Das DH besteht aus 2 Vollgeschossen.

Meine Idee: a) einen Umbau in ein Nebengelass und dafür das OG rückbauen und nur das EG nutzen. -> Geht das, weil dann ja die Giebelwand von C zu B freiliegt, andererseits ist ja eh Rohbauzustand...

Meine Idee b) kompletter Abriss bis auf die Bodenplatte -> wegen Standsicherheit. Ginge das?

Was meint Ihr?
Danke und Grüße
P
Pinky0301
09.07.20 20:54
Bei unserer Grundstückssuche bin ich auch auf Doppelhaushälfte gestoßen und hab mich deshalb etwas schlau gemacht. Eine Hälfte abzureißen ist kein Problem. So wie ich es verstanden habe, darf dem Nachbar in der anderen Hälfte dadurch kein Nachteil entstehen. Die abgerissen Hälfte hat z. B. gedämmt und fehlt jetzt, dann musst du anderweitig für die Dämmung sorgen.
D
daytona
09.07.20 20:58
Ok danke, die Frage "...anderen Hälfte dadurch kein Nachteil entstehen..." ist natürlich, gilt das auch für ein Haus im Zustand Rohbau/abrissreif ?
P
Pinky0301
09.07.20 20:58
Pinky0301 schrieb:

Eine Hälfte abzureißen ist kein Problem.
Muss mich da nochmal selbst verbessern. Kein Problem im Sinne von ist nicht verboten. Möglich ist es vielleicht nicht immer.
P
Pinky0301
09.07.20 20:59
Ich denke, dass der Zustand des abzureißenden Hauses weniger von Bedeutung ist. Die eine Außenwand des Nachbarn, die bisher zugebaut war, liegt ja nach dem Abriss frei.
D
daytona
09.07.20 21:14
Ja aber soll man dort als Dämmwert/ Vorgabe ansetzen? Andere Idee: was wenn ich meinen Teil der Giebelwand stehen lasse?
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