Nachforderung von Dokumenten für die Bauvoranfrage

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M

Manu

Ich grüße euch,

ich habe beim zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage für unser Einfamilienhaus gestellt. Jetzt wurde folgendes nachgefordert:

"Lageplan nach BauVorlVO auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit maßstäblicher Einzeichnung des geplanten Einfamilienhaus sowie den Abständen zu den Grundstücksgrenzen sowie der Unterschrift der Antragssteller"

Ich habe zwar mal gegoogelt aber nicht brauchbares gefunden, könnt ihr mir das mal übersetzen was die da genau haben wollen?

Vielen und liebe Grüße


Manu
 
B

Bauexperte

Hallo Manu,

..."Lageplan nach BauVorlVO auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit maßstäblicher Einzeichnung des geplanten Einfamilienhaus sowie den Abständen zu den Grundstücksgrenzen sowie der Unterschrift der Antragssteller"
Bist Du Dir sicher, dass Du eine BVA gestellt hast?

Was das Bauplanungsamt von Dir einfordert, ist ein "Vermesser-Vorabzug-Lageplan", in welchen der Vermesser Deinen Hauskörper einzeichnen muß; dieser ist im Normalfall Teil des Bauantrages. Dass er auch bei privaten Anfragen benötigt wird - ist mir offen gestanden - neu; es sei denn, der zuständige Sachbearbeiter ist frisch an seinem Platz, oder einer Derjenigen, denen man beim Laufen die Schuhe besohlen kann ;)

Wenn sich der Sachbearbeiter nicht von seiner Forderung abbringen läßt, mußt Du Deinen Architekten mit der Erstellung von Grundrissen, Ansichten und Schnitt beauftragen. Im Anschluss daran Deinen Vermesser mit der Erstellung des Vorabzuglageplanes. Wenn es Dir ein Trost sein kann - Du brauchst diese Unterlagen für den späteren Bauantrag so oder so; es ist also - sofern durch die Beteiligten alle Angaben aus den textl. Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden, oder, wenn es sich um § 34 handelt, die Umgebungsbebauung beachtet wurde - kein "raus geschmissenes Geld".

Freundliche Grüße
 
P

parcus

Vorgehen nach Bauvorlagenverordnung ohne berechtigten Architekten ???

Also mir passiert das auch ab und an, dass Bauherren Voranfragen stellen,
besonders interessant wird es dann, wenn dieser gar nicht die Gesetze und Verordnungen kennt und sich schon im Vorfeld "ins Bein" schießt.

Besonders ärgerlich dann für mich, wenn meine Arbeit dann größer wird und zudem noch Kosten produziert wurden.

Eine Ersparnis entsteht ohnehin nicht. Der Planer bekommt doch i.d.R. keinen Stundenlohn.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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