ᐅ Unterhaltspflicht Sondereigentum / Sondernutzungsrecht
Erstellt am: 19.06.20 22:22
W
wdreizehn22.06.20 22:19Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Antworten und Einschätzungen!
Natürlich freue ich mich aber auch über weitere Meinungen.
Bei Rückmeldungen seitens der Hausverwaltung werde ich diese dann hier gerne weitergeben.
Ich bin jedenfalls gespannt...!
Schöne Grüße
Guido
vielen Dank für die bisherigen Antworten und Einschätzungen!
Natürlich freue ich mich aber auch über weitere Meinungen.
Bei Rückmeldungen seitens der Hausverwaltung werde ich diese dann hier gerne weitergeben.
Ich bin jedenfalls gespannt...!
Schöne Grüße
Guido
wdreizehn schrieb:
Bei Rückmeldungen seitens der Hausverwaltung werde ich diese dann hier gerne weitergeben.Gern.wdreizehn schrieb:
Ich bin jedenfalls gespannt...!Wir auch.Google mal, was Sondereigentum bedeutet: Du kannst ja kein alleinigen Nutzen an eine Gebäudewand bekommen an einem fremden Haus...
H
HilfeHilfe23.06.20 07:16bitte berichten was er sagt
W
wdreizehn17.07.20 21:13Hallo,
zunächst vielen Dank für die vielen und konstruktiven Rückmeldungen.
Folgende, sinngemäße Antwort seitens der Hausverwaltung habe ich nun bekommen:
Bei der Wand handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, welche auch das äußere Erscheinungsbild der Anlage prägt. Somit ist die Hausgemeinschaft für den Unterhalt aus der bestehenden Rücklage zuständig.
Dies ist natürlich eine recht erfreuliche Rückmeldung und es ist für mich auch nachvollziehbar, dass hier die gemeinschaftliche Rücklage zur Anwendung kommt, denn dafür sollte diese ja nach meiner Einschätzung nach ja auch da sein.
Schöne Grüße
Guido
zunächst vielen Dank für die vielen und konstruktiven Rückmeldungen.
Folgende, sinngemäße Antwort seitens der Hausverwaltung habe ich nun bekommen:
Bei der Wand handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, welche auch das äußere Erscheinungsbild der Anlage prägt. Somit ist die Hausgemeinschaft für den Unterhalt aus der bestehenden Rücklage zuständig.
Dies ist natürlich eine recht erfreuliche Rückmeldung und es ist für mich auch nachvollziehbar, dass hier die gemeinschaftliche Rücklage zur Anwendung kommt, denn dafür sollte diese ja nach meiner Einschätzung nach ja auch da sein.
Schöne Grüße
Guido
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