Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?

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B

Boomercringe

Moin,

wir haben auch hier die Situation dass wir einen Werkvertrag mit Abschlagszahlungen bezahlen und unser Bau erst im Q1 2021 fertig wird.

Ist das folgende Vorgehen so generell möglich - so hatte ich es zumindest mit meiner Steuerberaterin verstanden?
Laut Steuerberater des GU müsste der Ganze Vertrag aufgelöst und neu gemacht werden.

-Für die erbrachten Leistungen vom 01.07. bis 31.12. erfolgt eine Teilabnahme durch unseren Bausparvertrag
-Des Weiteren wird darüber eine weitere Vereinbarung an unserem Werkvertrag angefügt

Falls ja ergeben sich dann natürlich noch weitere Fragen.

Danke & VG
 
I

Isokrates

Laut Steuerberater des GU müsste der Ganze Vertrag aufgelöst und neu gemacht werden.
Das erkennt das Finanzamt aber auch nur an, wenn triftige Gründe für die Auflösung und den Neuabschluss des Vertrages vorliegen.
Wenn der einzige nachvollziehbare Grund die Steuerersparnis darstellt wird das als missbräuchliche Gestaltung gewertet und es sind trotzdem auf das ganze Vorhaben 19 % Ust fällig.
 
B

Boomercringe

Also eine Vertragsauflösung wäre auch nicht mein präferierter Weg.
Leider findet man dazu nur allgemeine Szenarien, aber wenig detailliertes - auch der Artikel des Bauherren-Schutzbund geht von einer legalen Umsetzung aus.

Wenn hätten wir die Abnahme der Teilleistung inkl. Zusatzvereinbarungen machen wollen.
 
I

Isokrates

Wenn hätten wir die Abnahme der Teilleistung inkl. Zusatzvereinbarungen machen wolle
Dafür gilt das Gleiche wie für die Auflösung.
Für die nachträgliche Änderung muss ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund vorliegen. Das Bedürfnis Steuern zu sparen reicht hierfür leider nicht aus.

Das sind dieselben Grundsätze wie bei der letzten MwSt Änderung.

Gibt inzwischen ja auch ein mehr als ausführliches BMF Schreiben zu der Thematik.
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
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