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Musketier04.06.20 08:35Meines Erachtens ist das Datum der endgültigen Leistungserbringung ausschlaggebend.
Das heißt ggf. ist die komplette Bausumme 16%.
Umgekehrt wird es dann 2021, wenn die letzten Leistungen erst in 2021 erbracht werden.
GGf. sollte man hier dann konkrete Teilleistungen (z.b Rohbau und Innenausbau getrennt) vereinbaren.
Das heißt ggf. ist die komplette Bausumme 16%.
Umgekehrt wird es dann 2021, wenn die letzten Leistungen erst in 2021 erbracht werden.
GGf. sollte man hier dann konkrete Teilleistungen (z.b Rohbau und Innenausbau getrennt) vereinbaren.
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Musketier04.06.20 08:57Ist beim Bauträgervertrag die Leistung nicht erst mit Grundbuchumschreibung erbracht?
Und beim GU kommt es meines Erachtens darauf an, ob zwischendurch Abnahmen von Teilleistungen stattfinden, ansonsten sinds einfach Abschlags/Teil/acontozahlungen. Ich glaube kaum, dass einer Teilleistungen abnimmt, sonst hätte man verschiedene Verjährungszeitpunkte
Und beim GU kommt es meines Erachtens darauf an, ob zwischendurch Abnahmen von Teilleistungen stattfinden, ansonsten sinds einfach Abschlags/Teil/acontozahlungen. Ich glaube kaum, dass einer Teilleistungen abnimmt, sonst hätte man verschiedene Verjährungszeitpunkte
Spannend. Grundsätzlich freue ich mich über die Kröten, die voraussichtlich bei Küche, Außenanlagen und Maler gespart werden. Hausrechnung wird sich zeigen, glaube ich noch nicht dran. Zielgenau und bedarfsgerecht ist die Maßnahme nicht wirklich, mein Beileid an alle, die die voraussichtlich größte Rechnung ihres Lebens gerade mit 19% bezahlt haben.