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ᐅ Notar Vertragänderung des Wegerecht


Erstellt am: 01.06.20 20:08

B
BarCli2013
01.06.20 20:08
Hallo

wir haben ein Grundstück gekauft, der Makler und Notar haben ein Geh-, Leitsungs- und Fahrrecht auf die breite von 3m nach hinten zu unserem Grundstück festgesetzt. So wurde uns auch das Grundstück auch verkauft.

Jetzt kam es vom Bauamt, das wir nur ein Geh und Leitungsrecht haben auf ein breite von 2m nach hinten.

Ist das Grundstück jetzt anderes Wert hinten? Muss der Vertrag geändert werden?
Es wurde uns immer ein Geh, Leitungs- und Fahrrecht gesagt, so steht es auch im Vertrag. Das BauAmt gewährt nur 2m, anstatt der 3m. Dies wird als Baulast eingetragen auf dem Grundstück vorne.

Was haben wir für Möglichkeiten, wir können gut mit unseren neuen Nachbarn und wir wollen das Grundstück auch weiterhin. Nur wir beide, als wir und unsere neuen Nachbarn, sind über die Art und weise vom Makler sauer.

Ich freu mich über Tipps.
T
Tarnari
01.06.20 20:14
Hm... wir hatten selber recht viel Ärger mit einer Zuwegung und eingetragenen Dienstbarkeiten.
Aber seit wann legen sowas Notar bzw. Makler fest. So was bestimmt doch der verkaufende Eigentümer....
N
nordanney
01.06.20 20:25
Da musst Du mehr erklären. Rechte beim Notar werden als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Baulasten sind da schon wieder anders gestrickt und werden nicht vor dem Notar beurkundet (ist in Bayern anders, da geht im Prinzip alles ins Grundbuch).
Wer soll wie welches Recht bekommen?
Was wurde notariell beurkundet?
Wie kommt das Bauamt und Spiel?
Wofür überhaupt Rechte?
Was bedeutet „hinten“?
Usw.
Ich verstehe aus Deinem Text eigentlich gar nicht, um was es genau geht
B
BarCli2013
01.06.20 20:35
Hallo

die Eigentümer haben nichts geklärt. Die haben ein Gundstückverkauft.
Das jetzt geteilt werden soll, in 2 Grundstück.
Wir haben das hintere Grundstück gekauft, was nach der Teilung dann ersteht. Die Nachbarn nehmen das vordere Grundstück, da steht ein Haus, was diese Renovieren.

Wir haben im Notarvertrag ein Geh, Leitungs- Wage recht auf einer breite von 3m eingetragen bekommen im Vertrag und ins Grundbuch.
Jetzt als wir für die Teilung eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, das vom dem Haus Vorne der Keller nicht als Wohnfläche zählt, kam das Bauamt an, das wir (das hintere Grundstück) was noch entsteht, nur ein 2m Wegerecht für Leitung und gehen bekommen. Dies muss auf dem Grundstück vorne als Baulast eingetragen werden.

Wir haben kein Hammergrundstück.

Jetzt verständlicher ?
T
Tarnari
01.06.20 21:14
Ich gebe zu, das klingt vertrackt.
Seit wann kann ein Bauamt sowas festlegen?
Mehr in die Runde gefragt, nicht an den TE gerichtet.
B
BarCli2013
01.06.20 21:16
Na weil vorgaben gibt für die Grundstücke in Berlin.
grundstückbauamtnotarmaklervertraggrundbuchfahrrechtbaulastdienstbarkeitenbeurkundet