Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauleistungsbeschreibung weicht vom Bebauungsplan ab

Erstellt am: 30.01.11 19:56
M
mar02
M
mar02
30.01.11 19:56
Hallo zusammen,

habe ein Haus in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Kurz vor dem Bemusterungstermin kam jetzt eine Preiskorrektur weil laut bebauungsplan Fenster für erhöhten Schallschutz eingesetzt werden müssen.

Ist das Baurechtlich korrekt?
Oder müssen in diesem Fall die Schallschutzfenster als Standardausrüstung dabei sein?

Kann mir da jemand weiterhelfen oder hat ähnliches erlebt?
Für eure Antworten bin ich dankbar!!
Danke!

Anzeige
Hallo mar02,

schau mal hier: Bauleistungsbeschreibung weicht vom Bebauungsplan ab. Da wird jeder fündig!
B
Bauexperte
31.01.11 10:33
Bestimmungen Bebauungsplan + deren Umsetzung

Hallo,
mar02 schrieb:
habe ein Haus in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Kurz vor dem Bemusterungstermin kam jetzt eine Preiskorrektur weil laut Bebauungsplan Fenster für erhöhten Schallschutz eingesetzt werden müssen. Ist das Baurechtlich korrekt?
mar02 schrieb:

Oder müssen in diesem Fall die Schallschutzfenster als Standardausrüstung dabei sein?
Diese nachträgliche „Aufmusterung“ seitens Deines Anbieters ist leider nicht sehr selten; es passiert, wenn der bevorzugte Anbieter im Vorfeld ungewöhnlich preiswert anbietet und leider auch dann, wenn der Käufer „Angst“ vorm Verkaufen hat.

In Deinem Fall treffen zwei Faktoren aufeinander – einer der Vorgenannten und Deine Mitwirkungspflicht; beides wurde ignoriert. Du bist der Grundstückseigentümer, will heißen, in erster Linie hättest Du Dich um die Bebauungvorschriften kümmern müssen. Schon aus Eigenschutz, denn wie sonst hättest Du die mehr oder weniger fachlichen Aussagen des/r Verkäufer einschätzen sollen?

Die Baubeschreibung umfasst im Regelfall einen fest definierten Umfang, der je nach Anbieter variiert; Schallschutzfenster sind zumeist aufpreispflichtig. Du kannst jetzt den Versuch starten, Dich mit Deinem Anbieter/Verkäufer „in der Mitte“ der Kosten zu treffen, da Ihr imho gleichermaßen am Versäumnis Schuld tragt. Wenn er sich allerdings nicht darauf einlassen will, hast Du keine rechtliche Handhabe – es sei denn, im Vertrag steht etwas Ähnliches wie „im Verkaufspreis sind die Vorschriften des B-Planes berücksichtigt und Vertragsbestandteil“ – die Kosten auf den Anbieter abzuwälzen. Da Du aber ohne die Schallschutzfenster und vmtl. weiterer schallschutztechnischer Maßnahmen, keine Baugenehmigung erlangen wirst, wirst Du der alleinige Zahlmeister sein.

Freundliche Grüße
schallschutzfensterbebauungsplan