Hallo zusammen,
habe ein Haus in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Kurz vor dem Bemusterungstermin kam jetzt eine Preiskorrektur weil laut bebauungsplan Fenster für erhöhten Schallschutz eingesetzt werden müssen.
Ist das Baurechtlich korrekt?
Oder müssen in diesem Fall die Schallschutzfenster als Standardausrüstung dabei sein?
Kann mir da jemand weiterhelfen oder hat ähnliches erlebt?
Für eure Antworten bin ich dankbar!!
Danke!
habe ein Haus in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Kurz vor dem Bemusterungstermin kam jetzt eine Preiskorrektur weil laut bebauungsplan Fenster für erhöhten Schallschutz eingesetzt werden müssen.
Ist das Baurechtlich korrekt?
Oder müssen in diesem Fall die Schallschutzfenster als Standardausrüstung dabei sein?
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Hallo mar02,
schau mal hier: Bauleistungsbeschreibung weicht vom Bebauungsplan ab. Da wird jeder fündig!
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B
Bauexperte31.01.11 10:33Bestimmungen Bebauungsplan + deren Umsetzung
Hallo,
In Deinem Fall treffen zwei Faktoren aufeinander – einer der Vorgenannten und Deine Mitwirkungspflicht; beides wurde ignoriert. Du bist der Grundstückseigentümer, will heißen, in erster Linie hättest Du Dich um die Bebauungvorschriften kümmern müssen. Schon aus Eigenschutz, denn wie sonst hättest Du die mehr oder weniger fachlichen Aussagen des/r Verkäufer einschätzen sollen?
Die Baubeschreibung umfasst im Regelfall einen fest definierten Umfang, der je nach Anbieter variiert; Schallschutzfenster sind zumeist aufpreispflichtig. Du kannst jetzt den Versuch starten, Dich mit Deinem Anbieter/Verkäufer „in der Mitte“ der Kosten zu treffen, da Ihr imho gleichermaßen am Versäumnis Schuld tragt. Wenn er sich allerdings nicht darauf einlassen will, hast Du keine rechtliche Handhabe – es sei denn, im Vertrag steht etwas Ähnliches wie „im Verkaufspreis sind die Vorschriften des B-Planes berücksichtigt und Vertragsbestandteil“ – die Kosten auf den Anbieter abzuwälzen. Da Du aber ohne die Schallschutzfenster und vmtl. weiterer schallschutztechnischer Maßnahmen, keine Baugenehmigung erlangen wirst, wirst Du der alleinige Zahlmeister sein.
Freundliche Grüße
Hallo,
mar02 schrieb:
habe ein Haus in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Kurz vor dem Bemusterungstermin kam jetzt eine Preiskorrektur weil laut Bebauungsplan Fenster für erhöhten Schallschutz eingesetzt werden müssen. Ist das Baurechtlich korrekt?
mar02 schrieb:Diese nachträgliche „Aufmusterung“ seitens Deines Anbieters ist leider nicht sehr selten; es passiert, wenn der bevorzugte Anbieter im Vorfeld ungewöhnlich preiswert anbietet und leider auch dann, wenn der Käufer „Angst“ vorm Verkaufen hat.
Oder müssen in diesem Fall die Schallschutzfenster als Standardausrüstung dabei sein?
In Deinem Fall treffen zwei Faktoren aufeinander – einer der Vorgenannten und Deine Mitwirkungspflicht; beides wurde ignoriert. Du bist der Grundstückseigentümer, will heißen, in erster Linie hättest Du Dich um die Bebauungvorschriften kümmern müssen. Schon aus Eigenschutz, denn wie sonst hättest Du die mehr oder weniger fachlichen Aussagen des/r Verkäufer einschätzen sollen?
Die Baubeschreibung umfasst im Regelfall einen fest definierten Umfang, der je nach Anbieter variiert; Schallschutzfenster sind zumeist aufpreispflichtig. Du kannst jetzt den Versuch starten, Dich mit Deinem Anbieter/Verkäufer „in der Mitte“ der Kosten zu treffen, da Ihr imho gleichermaßen am Versäumnis Schuld tragt. Wenn er sich allerdings nicht darauf einlassen will, hast Du keine rechtliche Handhabe – es sei denn, im Vertrag steht etwas Ähnliches wie „im Verkaufspreis sind die Vorschriften des B-Planes berücksichtigt und Vertragsbestandteil“ – die Kosten auf den Anbieter abzuwälzen. Da Du aber ohne die Schallschutzfenster und vmtl. weiterer schallschutztechnischer Maßnahmen, keine Baugenehmigung erlangen wirst, wirst Du der alleinige Zahlmeister sein.
Freundliche Grüße
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