ᐅ Grenzbebauung Carport
Erstellt am: 23.04.20 22:22
H
Heidi196523.04.20 22:22Wir haben ein altes kleines Haus abreißen lassen und einen größeren Neubau mit 9 m langem Carport als Grenzbebauung beantragt. Die Genehmigung liegt vor. Jetzt meint der Nachbar - neben dem Carport - wir müssten noch eine Vereinbarung mit ihm treffen. Schließlich müsste bei ihm eine Baulast eingetragen werden. Auf seiner Seite ist keine Grenzbebauung sondern nur Garten. Wie ist es rechtlich?
Ich würde sagen, dass wenn ihr eine Genehmigung vom Bauamt habt, dann ist es durch. Falls so eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre, hättet ihr die Genehmigung nicht bekommen und das Bauamt hätte euch informieren müssen. So war bei uns zumindest der Fall....
Ich verstehe nicht so ganz warum muss bei ihm eine Baulast eingetragen werden.
Frag mal einfach beim Bauamt nach.
Ich verstehe nicht so ganz warum muss bei ihm eine Baulast eingetragen werden.
Frag mal einfach beim Bauamt nach.
N
NatureSys23.04.20 23:47Da bedarf es keiner Baulast, zumindest, wenn ihr die vorgegebenen Höhen des Carports einhaltet.
Heidi1965 schrieb:
Wie ist es rechtlich?Genehmigt ganz entspannt zu sehen. Wenn ich recht erinnere, ist das Grundstück auch so flach, daß mir eine Wandhöhenproblematik unwahrscheinlich vorkommt.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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