ᐅ Idee DG-Ausbau mit Bebauungsplan in Einklang bringen
Erstellt am: 10.01.20 10:29
Hallo in die Runde.
Wir überlegen das Elternhaus in NRW umzubauen und sind dabei, Ideen zu sammeln, weil sich insb. der DG-Ausbau als planerisch schwierig erweist.
Vielleicht könnt ihr mir Feedback geben, ob und wie unsere Gedanken mit dem Bebauungsplan in Einklang zu bringen wären.
Oder vielleicht habt ihr ja noch ganz andere Ideen?
Ich versuch mal die Lage zu beschreiben:
Der Bebauungsplan erlaubt 1 oder 2 Vollgeschosse. Für beide Varianten legt er jeweils erlaubte Dachneigungen (+-30°/+-45°) und Traufhöhen fest.
Beim 1-geschossigen Haus ist die erlaubte Traufhöhe so niedrig, dass das Dach quasi auf der Geschossdecke aufliegt.
Gegeben sei ein älteres Bauernhaus. Die Grundfläche ist ausreichend groß (ca 170qm Außenmaße). Diese könnte man problemlos aufteilen, dass die ältere Generation eine eigenständige EG-Wohnung bekommt und auch wir einen ausreichend großen Eingangs-/Wohn-/Ess-/Koch-/Hauswirtschaftsraum-/Technik-Bereich im EG haben.
Problematisch ist der DG-Bereich. Dieser ist bereits über "unserem" Teil ausgebaut und hat ca. 55qm und soll Badezimmer, kleines "Büro" und Schlafräume für 4 Personen haben.
Durch die Dachschrägen und die durch den Schornstein als Fixpunkt sehr unglücklich liegende Treppe, nimmt der Flur oben sehr viel Platz weg, sodass es hier neben Bad nur 2 Zimmer gibt. Ein Mini-"Büro" könnte man noch irgendwie schaffen, aber ein 3. Schlafzimmer bekommt man nicht hin. Außerdem sind wir kein Fan von Dachfenstern. Das Bad, Büro und der neue Raum müssten dann aber welche haben.
Da das Dach (alter Dachstuhl und ungedämmt) eh neu müsste, ist unsere Idee einen hohen Kniestock zu ziehen (also quasi 2-Stock) in dem Gebäudeteil), um die Räume hinzubekommen. Der große Rest des Hauses soll weiter ohne Kniestock bleiben.
Problem ist wohl, dass das Haus wegen der Relation zur Grundfläche weiterhin als 1-geschossig gilt, und der Kniestock an "unserem" Teil des Hauses meinem Verständnis nach gegen den Bebauungsplan verstoßen würde.
Sehe ich das richtig oder könnte man doch vielleicht was Richtung Kniestock machen?
Oder hat jemand ganz andere Ideen?
Letztlich werden wir das auch den Architekten fragen, wenn es soweit ist.
Notlösung wäre wohl ohne Kniestock den DG-Ausbau mehrere Meter über die Wohnung der älteren Generation weiterzuführen und dabei mit Dachflächenfenstern vorlieb nehmen zu müssen. Der Teil des DG ist derzeit als landwirtschaftlicher Nutzraum (Heulager) deklariert.
Danke für Eure Meinungen
Replica
Wir überlegen das Elternhaus in NRW umzubauen und sind dabei, Ideen zu sammeln, weil sich insb. der DG-Ausbau als planerisch schwierig erweist.
Vielleicht könnt ihr mir Feedback geben, ob und wie unsere Gedanken mit dem Bebauungsplan in Einklang zu bringen wären.
Oder vielleicht habt ihr ja noch ganz andere Ideen?
Ich versuch mal die Lage zu beschreiben:
Der Bebauungsplan erlaubt 1 oder 2 Vollgeschosse. Für beide Varianten legt er jeweils erlaubte Dachneigungen (+-30°/+-45°) und Traufhöhen fest.
Beim 1-geschossigen Haus ist die erlaubte Traufhöhe so niedrig, dass das Dach quasi auf der Geschossdecke aufliegt.
Gegeben sei ein älteres Bauernhaus. Die Grundfläche ist ausreichend groß (ca 170qm Außenmaße). Diese könnte man problemlos aufteilen, dass die ältere Generation eine eigenständige EG-Wohnung bekommt und auch wir einen ausreichend großen Eingangs-/Wohn-/Ess-/Koch-/Hauswirtschaftsraum-/Technik-Bereich im EG haben.
Problematisch ist der DG-Bereich. Dieser ist bereits über "unserem" Teil ausgebaut und hat ca. 55qm und soll Badezimmer, kleines "Büro" und Schlafräume für 4 Personen haben.
Durch die Dachschrägen und die durch den Schornstein als Fixpunkt sehr unglücklich liegende Treppe, nimmt der Flur oben sehr viel Platz weg, sodass es hier neben Bad nur 2 Zimmer gibt. Ein Mini-"Büro" könnte man noch irgendwie schaffen, aber ein 3. Schlafzimmer bekommt man nicht hin. Außerdem sind wir kein Fan von Dachfenstern. Das Bad, Büro und der neue Raum müssten dann aber welche haben.
Da das Dach (alter Dachstuhl und ungedämmt) eh neu müsste, ist unsere Idee einen hohen Kniestock zu ziehen (also quasi 2-Stock) in dem Gebäudeteil), um die Räume hinzubekommen. Der große Rest des Hauses soll weiter ohne Kniestock bleiben.
Problem ist wohl, dass das Haus wegen der Relation zur Grundfläche weiterhin als 1-geschossig gilt, und der Kniestock an "unserem" Teil des Hauses meinem Verständnis nach gegen den Bebauungsplan verstoßen würde.
Sehe ich das richtig oder könnte man doch vielleicht was Richtung Kniestock machen?
Oder hat jemand ganz andere Ideen?
Letztlich werden wir das auch den Architekten fragen, wenn es soweit ist.
Notlösung wäre wohl ohne Kniestock den DG-Ausbau mehrere Meter über die Wohnung der älteren Generation weiterzuführen und dabei mit Dachflächenfenstern vorlieb nehmen zu müssen. Der Teil des DG ist derzeit als landwirtschaftlicher Nutzraum (Heulager) deklariert.
Danke für Eure Meinungen
Replica
Replica schrieb:
Der Bebauungsplanvollumfänglich in Bild und Text zur Kenntnis gegeben wäre für hilfreiche Einschätzungen unabdingbar. Replica schrieb:
erlaubte Dachneigungen (+-30°/+-45°)Negative Dachneigung?Replica schrieb:
ist die erlaubte Traufhöhe so niedrigWie niedrig? Welcher Bezugspunkt? Replica schrieb:
Gegeben sei ein älteres Bauernhaus.Dann gib' es uns. Mit Worten ist die Komplexität eines Grundrisses kaum zu beschreiben.Replica schrieb:
Der große Rest des Hauses soll weiter ohne Kniestock bleiben.Warum? Ist der Dachstuhl hier neu und gedämmt? Wenn ja, wie lange ist das her? Darf man Gauben einbauen?Replica schrieb:
Problem ist wohl, dass das Haus wegen der Relation zur Grundfläche weiterhin als 1-geschossig giltDazu müsste man das Alter des Planes erfahren, da davon die anzuwendende Vollgeschossdefinition abhängig ist.Replica schrieb:
Letztlich werden wir das auch den Architekten fragenGute Idee. Gerade beim Bauen im Bestand kann ein erfahrener Planer Möglichkeiten zur Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen abschätzen.Escroda schrieb:
Negative Dachneigung?Hab ich zu ungenau formuliert:2-Geschoss: 30°, 1-Geschoss tatsächlich 48°. Jeweils +- 3° Abweichung erlaubt. Derzeit sind 45° gebaut.
Escroda schrieb:
Wie niedrig? Welcher Bezugspunkt?Traufhöhe ist festgelegt mit 2,75-3,00m über Oberkante SockelEscroda schrieb:
Dann gib' es uns. Mit Worten ist die Komplexität eines Grundrisses kaum zu beschreiben.Habe mal den Grundriss vom DG angehängt. Der Raum oben links ist das Bad, obwohl er im Plan als Schlafzimmer deklariert ist.Escroda schrieb:
Warum? Ist der Dachstuhl hier neu und gedämmt? Wenn ja, wie lange ist das her? Darf man Gauben einbauen?Der Plan ist von 1978. Da wurden unten (bezogen auf den Grundriss, was auch Süden ist) 5 Meter L-Fortsatz an das Haus angebaut. Ansonsten ist das Haus und der Dachstuhl knapp 90 Jahre alt und ungedämmt.Bzgl. Gauben wird im Bebauungsplan meines Wissens nichts ausgeschlossen.
ypg schrieb:
Großzügige Gauben, wenn erlaubt.Scheint eine gute Idee zu sein. Darüber haben wir gestern auch schon diskutiert.So wird das nichts. Abgeschnittener DG-Grundriss, kein EG-Grundriss, kein Bebauungsplan, kein Lageplan und nebulöse Angaben zu den geplanten Umbauten.
Verstehe ich Dich richtig, dass nur der bereits ausgebaute Teil erneuert werden soll, der Rest soll ungenutzt bleiben?
Dann werden wohl auch nicht die damaligen Definitionen ein Vollgeschoss ermöglichen:


Verstehe ich Dich richtig, dass nur der bereits ausgebaute Teil erneuert werden soll, der Rest soll ungenutzt bleiben?
Dann werden wohl auch nicht die damaligen Definitionen ein Vollgeschoss ermöglichen:
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