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ᐅ Unverheiratetes Paar Zahlungsflüsse festhalten


Erstellt am: 27.12.19 19:49

F
Fuchur
27.12.19 22:39
Wolle93 schrieb:

Könnte man dann die Person mit dem kleineren Anteil einfach "auszahlen"?
Du kannst ihren kleinen Anteil abkaufen - sofern sie den verkauft. Zwingen kannst du sie nicht, es ist halt Eigentum an Grund und Haus, nicht nur eine Geldschuld.
T
Tassimat
27.12.19 23:10
Wolle93 schrieb:

Die Finanzierung geht aber nur mit ihr, allein wird es nicht funktionieren (laut Berater).
[..]
Ich erhalte von meinen Eltern Eigenkapital iHv 50000€. Des Weiteren würde meine Großmutter uns mit regelmäßigen Zahlungen unterstützen damit wir die Sondertilgung mitnehmen können.
[..]
Besteht auch die Möglichkeit die Anteile im Grundbuch auf z.b. 1 zu 5 aufzuteilen?

Das fiese ist immer, dass die Freundin zwar nur 1/6 der Anteile besitzt, aber genau wie du für 100% der Finanzierungssumme haften muss. Nicht so cool.

Zur Trennung: Wenn du jetzt das Haus nicht allein stemmen kannst, dann fehlt natürlich auch das Geld, um die Anteile "abzukaufen" bzw. sie auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Bank die gute Dame nicht aus dem Vertrag entlässt trotz Trennung. Ich glaube Stand heute würde ich solch einen Vertrag aus Sicht der Frau nur mit einer Klausel eingehen, dass im Falle der Trennung verkauft werden MUSS, damit sie aus dem Kredit raus kommt. Oder 50:50.

So eine richtig gute Lösungung habe ich hier im Forum noch nicht gelesen. Was zwar heute in Bezug auf eingebrachtem Eigenkapital gerecht erscheint ist spätestens nach der Aufzucht von Kindern zwangläufig ungerecht. Streng genommen erwirtschaftet die Frau ja dann kein Geld. Das Argument mit Kindern kam ja schon. Aber vielleicht erwirtschaftet die Frau irgendwann auch mal mehr als du.

50.000€ ist zwar viel Geld, in Bezug auf Häuser aber auch wiederum wenig. Trotz dieser Differenz würde ich da kein großes Fass aufmachen und einfach klassisch 50:50 die Anteile verteilen, auch wenn du damit defakto 25.000€ an die Frau verschenkst. Auf die Sondertilgung der Oma (wie hoch wäre das?) könntest du freiwillig verzichten und auf das Erbe warten. Das Erbe ist selbst innerhalb der Ehe vom Zugewinn ausgeklammert, sodass es bei dir bleibt.
H
hampshire
28.12.19 04:00
Fuchur schrieb:

Er meint wohl, sie sollen einfach heiraten. Ohne Kenntnis der persönlichen Verhältnisse halte ich diese Empfehlung als "die beste Lösung" jedoch für mutig.
Nee, das meine ich nicht Und daher schreibe ich es auch nicht. Es ist kein Ratschlag, sondern eine Feststellung.
Wenn ich eine Meinung und einen Ratschlag abgeben soll, dann:
Meinung: Wir messen Geld einen zu hohen Stellenwert bei und machen uns Sorgen, die wir nicht hätten, wenn es uns nicht so gut gehen würde. Manchmal vergessen wir dabei zu leben.
Ratschlag: In dieser Sache keinen.
H
HilfeHilfe
28.12.19 04:49
Tassimat schrieb:

Das fiese ist immer, dass die Freundin zwar nur 1/6 der Anteile besitzt, aber genau wie du für 100% der Finanzierungssumme haften muss. Nicht so cool.

Zur Trennung: Wenn du jetzt das Haus nicht allein stemmen kannst, dann fehlt natürlich auch das Geld, um die Anteile "abzukaufen" bzw. sie auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Bank die gute Dame nicht aus dem Vertrag entlässt trotz Trennung. Ich glaube Stand heute würde ich solch einen Vertrag aus Sicht der Frau nur mit einer Klausel eingehen, dass im Falle der Trennung verkauft werden MUSS, damit sie aus dem Kredit raus kommt. Oder 50:50.

So eine richtig gute Lösungung habe ich hier im Forum noch nicht gelesen. Was zwar heute in Bezug auf eingebrachtem Eigenkapital gerecht erscheint ist spätestens nach der Aufzucht von Kindern zwangläufig ungerecht. Streng genommen erwirtschaftet die Frau ja dann kein Geld. Das Argument mit Kindern kam ja schon. Aber vielleicht erwirtschaftet die Frau irgendwann auch mal mehr als du.

50.000€ ist zwar viel Geld, in Bezug auf Häuser aber auch wiederum wenig. Trotz dieser Differenz würde ich da kein großes Fass aufmachen und einfach klassisch 50:50 die Anteile verteilen, auch wenn du damit defakto 25.000€ an die Frau verschenkst. Auf die Sondertilgung der Oma (wie hoch wäre das?) könntest du freiwillig verzichten und auf das Erbe warten. Das Erbe ist selbst innerhalb der Ehe vom Zugewinn ausgeklammert, sodass es bei dir bleibt.
So sieht es aus . Bei Trennung wird womöglich ein Hausverkauf anstehen oder die Dame in Haftung und Eigentum bleiben
1
11ant
28.12.19 13:01
Der TE hat seinen Fragenkomplex ein bißchen verzettelt: https://www.hausbau-forum.de/threads/Schenkungssteuer-bei-hauskauf-unter-unverheirateten.33254/#post-365129

Kurz und klar: der Freundin z.B. an jedem Jahresende im Grundbuch (quasi wie Zinsen in einem Sparbuch) einzutragen, wie viel Tilgungsbeitrag sie bis dahin geleistet und - das ist wohl der Gedanke - quasi moralischen Grundbesitzanteil erworben hat, wird nicht nur unverhältnismäßig Notargebühren erzeugen, sondern wird gleichzeitig auch ihrem Haftungsrisiko den Kredit mit Rückzahlen zu müssen weder angemessen noch zweckmäßig gerecht. Die Konstellation des Personenstandes (wilde Ehe oder Trauschein) ist eher eine Marginalie bei der Bewertung des Grundgedankens als Schnapsidee. Dennoch hätte @hampshire m.E. recht mit der Einschätzung, daß im Ehefall zumindest die juristische Ebene eher auf ein Werkzeug aus dem Regal(*) zurückgreifen könnte.
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G
guckuck2
28.12.19 16:28
Sauber wäre es, wenn sie einfach Miete zahlt. Sie erwirbt kein Eigentum, es finden keine Schenkungen statt und die Mieteinnahme kann in der Immobilien-Finanzierung berücksichtigt werden. Nachteil: Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.

Ansonsten sehe ich keinen schlauen weg. Wenn sie mit in die Finanzierung geht wäre es assi, sie nicht ins Grundbuch zu nehmen. Sie muss ja nicht 50% Miteigentum haben. Dann lässt du dir noch ein Vorkaufsrecht für ihren Anteil einräumen, damit du sie rauskaufen kannst, falls es zur Trennung kommt.

Lasst euch mal beim Notar und/oder Steuerberater beraten.
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