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ᐅ Erbfallfrage bei Baufinanzierung


Erstellt am: 03.03.2017 11:34

Nordlys 03.03.2017 14:15
1) Wenn Du mit im Grundbuch stehst, musst du nicht erben, weil es dir ja jetzt schon gehört/oder der Bank, hihi.
2) Halbgeschwister haben keinen Pflichtteil. Das haben nur Kinder. (ohne Gewähr)
3) Er soll dennoch Testament machen. Bitte mit Anwalt, wenn es komplizierter ist.

Manon Winter 03.03.2017 15:31
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Er wollte mich damit gestern überraschen, weil ich immer gesagt hat, er müsse da mal etwas regeln für den Notfall. Ins Grundbuch will ich jetzt nicht unbedingt, das Haus soll ja eigentlich seins bleiben. Denn wie schon einer sagte, wir können uns auch wieder trennen. Denke, dann will er mich auch nicht mehr mit im Grundbuch stehen haben ;-)

Ich denke aber schon, dass das Erbe an die Halbgeschwister geht, wenn sonst kein Erbe da ist.

Ich kann mir widerrum aber auch nicht vorstellen, dass ich jetzt so etwas wie eine Bürge bin (so hab ich das jetzt bei einigen von euch verstanden), denn ich selber habe gar nichts unterschrieben. Würde ich auch nie!

Puh, wenn das neue Schreiben dann kommt (müsste ja eig.), dann muss ich mir das erst mal genau angucken, als was ich da jetzt drinstehe.

Am besten wäre wohl wirklich eine Heirat...aber auch das werde ich jetzt natürlich nicht überstürzen. Aber zur Not, muss nun halt wirklich ein Testament her, damit im Notfall nicht alles an wildfremde Menschen oder die Bank geht.

Vielen Dank noch mal für eure Antworten, ihr habt mich auf jedem Fall in meinen Gedanken, dass das so nicht richtig sein kann, unterstützt!

andimann 03.03.2017 15:47
Moin,
Manon Winter schrieb:
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Er wollte mich damit gestern überraschen, weil ich immer gesagt hat, er müsse da mal etwas regeln für den Notfall. Ins Grundbuch will ich jetzt nicht unbedingt, das Haus soll ja eigentlich seins bleiben. Denn wie schon einer sagte, wir können uns auch wieder trennen. Denke, dann will er mich auch nicht mehr mit im Grundbuch stehen haben ;-)

das kapiere ich immer noch nicht so recht. In welchen Vertrag hat dein Freund dich den reingenommen? In die Finanzierung?
Glückwunsch, dann haftest du jetzt voll mit, hast aber ohne Grundbucheintrag keinerlei Rechte an seinem Haus?!?
Macht doch als Vorsorge recht wenig Sinn, damit hätte dein Freund/euer Bankberater dir ein ganz böses Ei gelegt.

Wenn die Situation so ist, wie von dir beschrieben, würdest du im Todesfall deines Freundes voll für die Schulden haften während die Halbschwester (da es keine Eltern mehr gibt) das Haus bekommt, und zwar komplett!
Nochmal: Du die Schulden, Sie das Haus!

Das wäre nicht gerade das, was ich "was für den Notfall regeln verstehe"!

Also nochmal: um welchen Vertrag geht es überhaupt?

Wenn er dich, ohne verheiratet zu sein, ins Grundbuch genommen hat, "freue" dich auf den nächsten Brief vom Finanzamt. 20000 € hast du als Freibetrag, den Wert darüber musst du mit 30 % versteuern. Da kommen bei einem normalen Haus schnell mal 50-80k€ Steuer zusammen...

Ich hoffe für dich, dass er einfach nur ein Testament mit dir als Alleinerbe aufgesetzt hat. Aber auch dann wirst du als nicht verheiratete Partnerin soviel Erbschaftssteuer zahlen müssen, dass du das Haus vermutlich nicht halten kannst! Dann gilt wieder: 20 k€ Freibetrag, den Rest mit 30% versteuern!

Viele Grüße,

Andreas

toxicmolotof 03.03.2017 16:20
Mit der Haftung für einen Kredit überraschen? Das ist ja eine tolle Überraschung.

Erste Frage vor allen weiteren, teilweise schon erklärten Dingen da oben:

Hast du bisher irgendwas irgendwo unterschrieben???

Komposthaufen 03.03.2017 16:27
Du schreibst ja, dass du nichts unterschrieben hast. Dann kann dein Freund dich weder ins Grundbuch noch in die Finanzierung aufgenommen haben. Den Rat, sich rechtlichen Rat zu deiner Absicherung einzuholen, solltest Du annehmen. Alles Gute.

Manon Winter 03.03.2017 16:58
Hey,

also ich habe nichts unterschrieben, dass heißt für mich, ich kann auch nicht als "Bürge" die Schulden des Hauses übernehmen. Falls solch ein Schreiben kommt welches ich unterschreiben soll, seh ich ja 1. was da nun genau drin steht und 2. würde ich es im negativem Fall nicht unterschreiben. So doof bin ich auch nicht.

Und um das mal eben richtig zu stellen, das ganze ist keine Absicherung für mich. Mein Freund wollte gerne, das sein Eigentum im Sterbefall an mich geht und nicht an wildfremde "Verwandte". Ich habe selber ein Haus und würde anschließend nicht auf der Straße stehen.

Ich warte nun auf das Schreiben und guck mir das noch mal genau an.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass unser Berater mir da solch ein Ei legt, werde das aber genauestens prüfen. Denke aber, egal was da nun drinsteht, es ist nicht das, was wir uns vorgestellt haben.
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