ᐅ Nachbarschaftsunterschriften für untergeordnetes Bauteil nötig?
Erstellt am: 18.12.19 09:04
Hallo,
wir werden in Bayern auf einem Grundstück, für welches es einen Bebauungsplan gibt, eine Doppelhaushälfte bauen.
Das ganze ist in einem alten Siedlungsgebiet und die Nachbarn rundherum sind nicht erfreut, dass jetzt hier gebaut wird.
Grundsätzlich kann ja ein Bau, der sich komplett nach dem Bebauungsplan richtet, nicht von den Nachbarn verhindert werden.
Meine Frage ist nun, wie das ganze mit einem untergeorndeten Bauteil aussieht? Das Haus ist 7 m x 10 m, was auch die Baugrenze voll ausnutzt. Im 2. Stock hätten wir gerne einen kleinen Erker als untergeordnetes Bauteil, welches dann natürlich über die Baugrenze hinaus gehen würde.
Wenn der Nachbar, zu dessen Seite der Erker geht, dann nicht unterschreibt, ist das dann für die Genehmigung problematisch?
wir werden in Bayern auf einem Grundstück, für welches es einen Bebauungsplan gibt, eine Doppelhaushälfte bauen.
Das ganze ist in einem alten Siedlungsgebiet und die Nachbarn rundherum sind nicht erfreut, dass jetzt hier gebaut wird.
Grundsätzlich kann ja ein Bau, der sich komplett nach dem Bebauungsplan richtet, nicht von den Nachbarn verhindert werden.
Meine Frage ist nun, wie das ganze mit einem untergeorndeten Bauteil aussieht? Das Haus ist 7 m x 10 m, was auch die Baugrenze voll ausnutzt. Im 2. Stock hätten wir gerne einen kleinen Erker als untergeordnetes Bauteil, welches dann natürlich über die Baugrenze hinaus gehen würde.
Wenn der Nachbar, zu dessen Seite der Erker geht, dann nicht unterschreibt, ist das dann für die Genehmigung problematisch?
H
hampshire18.12.19 09:21Gib den Nachbarn Gründe sich zu freuen. Dann klappt ganz viel.
MichaeI schrieb:
Grundsätzlich kann ja ein Bau, der sich komplett nach dem Bebauungsplan richtet, nicht von den Nachbarn verhindert werden.Diese Aussage ist unzutreffend, da die Einhaltung der planungerechtlichen Vorschriften (Bebauungsplan) bauordnungsrechtliche Verstöße (z.B. Abstandsflächen) grundsätzlich nicht ausschließt.MichaeI schrieb:
untergeordnetes BauteilIch nehme an, diese Klassifizierung beruht auf Art. 6, Absatz 8 BayBO. Das ist nachbarschützendes Bauordnungsrecht. MichaeI schrieb:
über die Baugrenze hinausDas ist städtebauliches Planungsrecht. Dies entfaltet nur in wenigen Fällen nachbarschützende Wirkung.MichaeI schrieb:
ist das dann für die Genehmigung problematisch?Wenn das Bauordnungsrecht eingehalten ist, muss die Behörde bewerten, ob in diesem Einzelfall der Baugrenze eine nachbarschützende Wirkung zukommt. Da §23, Absatz 3, BaunutzungsverordnungEin Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
eine Kann-Bestimmung ist, birgt eine fehlende Unterschrift Konfliktpotenzial, welches durch Nichtgebrauch entschärft würde. Kurzum: Als Sachbearbeiter würde ich bei fehlender Unterschrift die Überschreitung der Baugrenze nicht zulassen.
MichaeI schrieb:
Das Haus ist 7 m x 10 m, was auch die Baugrenze voll ausnutzt. Im 2. Stock hätten wir gerne einen kleinen Erker als untergeordnetes Bauteil, welches dann natürlich über die Baugrenze hinaus gehen würde.Wollt Ihr mit dem Erker auf ca. halber Länge die 7 Meter Breite auf 7,50 bringen?
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