ᐅ Dachüberstand Grenzbebauung
Erstellt am: 14.11.19 14:30
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Wir haben ein kompaktes Grundstück und müssen auf diesem ein Doppelbungalow errichten lassen, dabei ist jeder Meter den wir zur Grenze ausreizten können entscheidend.
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen. Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden? Sprich das die Mauer vom Haus zur Grenze quasi 3,50 Meter entfernt wäre?
Danke euch
ich habe folgendes Anliegen. Wir haben ein kompaktes Grundstück und müssen auf diesem ein Doppelbungalow errichten lassen, dabei ist jeder Meter den wir zur Grenze ausreizten können entscheidend.
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen. Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden? Sprich das die Mauer vom Haus zur Grenze quasi 3,50 Meter entfernt wäre?
Danke euch
Schau in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nach. In NRW etwa:
§ 6 Abs. 7 Satz 2
(7) Bei der Bemessung der abstandsfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die jeweilige Außenwand vortreten,
2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind,
§ 6 Abs. 7 Satz 2
(7) Bei der Bemessung der abstandsfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die jeweilige Außenwand vortreten,
2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind,
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