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ᐅ Geschossflächenzahl Berechnung Staffelgeschoss


Erstellt am: 03.11.19 22:05

U
Ulrichb
03.11.19 22:05
Hallo,

Wir planen in Hessen zu bauen. Wir planen zwei Vollgeschosse und ein staffelgeschoss. Der Bebauungsplan ist von 1975, damit sollte die Baunutzungsverordnung von 1968 Gültigkeit besitzen. Dies bedeutet, das auch Dachgeschosse bei der Ermittlung der geschossfläche zu berücksichtigen sind.

Wir planen im staffelgeschoss einen Abstellraum ohne Fenster der demnach kein Aufenthaltsraum ist. Müssen wir bei der grundflächenberechnung dennoch die komplette Grundfläche des staffelgeschosses ansetzen oder gibt es die Möglichkeit, den Abstellraum abzuziehen?

Die Geschossflächenzahl beträgt laut Bebauungsplan nur 0,6. Daher wird es etwas knapp.

Vielen Dank für eure Hilfe

Uli B
1
11ant
03.11.19 23:55
Ulrichb schrieb:

Müssen wir bei der grundflächenberechnung dennoch die komplette Grundfläche des staffelgeschosses ansetzen oder gibt es die Möglichkeit, den Abstellraum abzuziehen?

Die Geschossflächenzahl beträgt laut Bebauungsplan nur 0,6. Daher wird es etwas knapp.
Ich meine, in Hessen ginge das so, den Nichtaufenthaltsraum (bei der Geschossflächenzahl) nicht mitzurechnen (im grünen Forum gibt es einen schrägen Vogel aus Hessen, der bei der Geschossflächenzahl-Ausschöpfung keinen auch nur Quadratzentimeter Anstandsrest lassen will). Die Vollgeschoßfrage ist aber glaube ich davon unabhängig zu klären. 0,6 klingt für mich nicht knapp, aber als Hinweis auf ein Nicht-Vollgeschoss (zumindest bei Grundflächenzahl 0,4 - bei Grundflächenzahl 0,3 wäre es für zwei Vollgeschosse "üblich").
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E
Escroda
04.11.19 06:43
Ulrichb schrieb:

Dies bedeutet,
... Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. (§20, Abs. 2 Baunutzungsverordnung)
Also nur Aufenthaltsräume und zu deren Erschließung notwendige Flächen wie Treppen und Flure zählen dazu. Abstellräume, Bäder, WCs oder Technikräume bleiben außen vor. Aber nicht nur im Dachgeschoss, sondern in allen nicht Vollgeschossen. Wenn Du im Keller einen Fitnessraum einrichtest, zählt der auch dazu und damit auch die Treppe und der Flur. Also Vorsicht bei der Raumbezeichnung.
U
Ulrichb
05.11.19 22:12
Hallo,

danke für eure Antworten. Der Input hat sehr weitergeholfen.

Beste Grüße

Uli
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