Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ 4,5 cm zu wenig Grenzabstand - Gartenmauer


Erstellt am: 14.10.19 21:25

4
4Motion
14.10.19 21:25
Hallo Leute,

ein Gartenbauer hat uns eine Mauer errichtet . Das sog. Schwengelrecht besagt, dass die Mauer mit 50 cm Abstand zur Grenze errichtet werden muss, wenn die Mauer an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzt.
Dies müsste der Gartenbauer eigentlich wissen. Habe es ihm außerdem mehrmals bei der Besprechung gesagt. Leider hat er es nicht so genau genommen. Auf der einen Seite sind es nun ca. 55 cm und auf der anderen nur 45 cm Abstand.
Habe dummerweise nicht damit gerechnet dass er sich dermaßen vermisst und ebenfalls nicht, dass sich der Bauer an 5 cm stört. Beides ist eingetreten.
Die Mauer ist leider schon bezahlt als erster Abschlag von weiteren Arbeiten. Eine weitere Abschlagszahlung ist noch offen.
Der Gartenbauer ist grundsätzlich ein Mann mit dem man reden kann. Er sagt aber, wegen 5 cm ändert er nichts, weil die Grenzpfosten sowieso ungenau seien.
Der Bauer ist eher zu keiner Verhandlung/Schlichtung bereit.

1. Wie kann die Geschichte rein theoretisch weitergehen? D.h. ganz unabhängig was sinnvoll ist, welche Möglichkeiten gibt es?

2. Und nun: Was davon würdet ihr tun?
E
Escroda
14.10.19 21:41
Wer hat denn wie den Grenzabstand bestimmt und dokumentiert?
Zunächst ist der Bauer in der Pflicht, den Abstandsverstoß zu beweisen. Wenn Grenzzeichen vorhanden sind, ist das nicht so schwierig. Wer die Grenzzeichen anzweifelt, muss die Vermessung zur Überprüfung bezahlen. Sind keine vorhanden, könnte der Bauer Dich nach §919 Baugesetzbuch zur Hälfte an den Kosten zur Grenzabmarkung beteiligen. Stellt sich heraus, dass der Abstandsverstoß tatsächlich vorliegt und Ihr einigt Euch nicht, muss ein Gericht entscheiden.

Ich würde dem Bauern den qm-Preis für das Ackerland (5€/m²) als Entschädigung anbieten.
H
hampshire
14.10.19 22:06
Na sowas, da hat der Bauer wohl extra nachgemessen. Land ist oft ein emotionales Thema. Bin gespannt, wie Du es dem Schwengel recht machen kannst.
Bei einem Querulanten ist eine Neuvermessung sicher sinnvoll. Der Gartenlandschaftsbauer wird im Zweifel die Mauer neu ziehen müssen. Sehr ärgerlich für ihn.
4
4Motion
14.10.19 22:17
hampshire schrieb:

Na sowas, da hat der Bauer wohl extra nachgemessen. Land ist oft ein emotionales Thema. Bin gespannt, wie Du es dem Schwengel recht machen kannst.
Bei einem Querulanten ist eine Neuvermessung sicher sinnvoll. Der Gartenlandschaftsbauer wird im Zweifel die Mauer neu ziehen müssen. Sehr ärgerlich für ihn.
Sicher? Auch wenn ich schon bezahlt und so quasi "angenommen" habe?

Eine Neuvermessung wird wahrscheinlich dem Landwirt Recht geben. Es gibt Grenzpflöcke im Boden. Nimmt man die Mitte fehlen ca. 5cm, bei Außenseite ca. 2 cm.

Obwohl ich den Gartenbauer sympathisch finde, ärgere ich mich momentan mehr über seine Ungenauigkeit wie über den Haarspalter-Landwirt.
4
4Motion
14.10.19 22:19
Escroda schrieb:

Wer hat denn wie den Grenzabstand bestimmt und dokumentiert?
Zunächst ist der Bauer in der Pflicht, den Abstandsverstoß zu beweisen. Wenn Grenzzeichen vorhanden sind, ist das nicht so schwierig. Wer die Grenzzeichen anzweifelt, muss die Vermessung zur Überprüfung bezahlen. Sind keine vorhanden, könnte der Bauer Dich nach §919 Baugesetzbuch zur Hälfte an den Kosten zur Grenzabmarkung beteiligen. Stellt sich heraus, dass der Abstandsverstoß tatsächlich vorliegt und Ihr einigt Euch nicht, muss ein Gericht entscheiden.

Ich würde dem Bauern den qm-Preis für das Ackerland (5€/m²) als Entschädigung anbieten.
Bei 20 m Länge verliert der Bauer 0,5 qm. Glaube kaum er gibt sich mit 2,50€ zufrieden.
K
kaho674
14.10.19 22:47
Würde erst mal prüfen, ob das Schwengelrecht tatsächlich noch gilt. Bei uns in Sachsen ist es so:

§ 7 Abstand von der Grenze
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 [Schwengelrecht] erlischt, wenn eines der beiden Grundstücke Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen wird.


Wir hatten die gleiche Frage, als wir unseren Zaun bauen wollten. Bei uns sind die Nachbarn glücklicherweise nicht solche Korinthenkacker. Dennoch, unser Land wurde wenig später als Bauland ausgewiesen. Also ist das Schwengelrecht nach unserer Meinung damit Geschichte. Möglicherweise ist es bei Dir ähnlich.
mauergartenbauerschwengelrechtgrenzzeichenneuvermessungbauland