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ypg
NeinJa, aber muß ich diesen "Mangel" mittels Gutachter/Sachverständiger feststellen lassen?
NeinJa, aber muß ich diesen "Mangel" mittels Gutachter/Sachverständiger feststellen lassen?
Genau dafür sollte die Gewährleistung da sein.seid ihr sicher, dass es reicht den Mangel anzuzeigen?
@ypgGenau dafür sollte die Gewährleistung da sein.
Eine Klage findet nur dann statt, wenn der Vertragspartner seine Aufgaben nicht einhält und man eben klagt (ist ja auch nicht gerade zwangsläufig)
Eine Gewährleistung ist eine Garantie, sodass man ohne Klage auskommen sollte.
@fraubauer
Ich finde ihren Auftritt hier sehr einseitig. Zwar ist man hier nicht verpflichtet, dem Forum einen Wert zu geben, indem man Fragestellern Antwort gibt, aber ein Dialog von Ihnen, wenn Sie schon Fragen stellen, sollte drin sein.
Es gibt "Risse" am Gemeinschaftseigentum (Außenwände) und auch beim Sondereigentum. Oder sind die eigenen Wände in der Wohnung auch Gemeinschaftseigentum? Dachte das ist Sondereigentum, da in meiner Whg und nicht tragend etc. DankeWarum du ? Es ist doch ein Gemeinschaftseigentum schaden