ᐅ Gewährleistung nach Baugesetzbuch läuft bald ab. Mängelmeldung so korrekt?
Erstellt am: 03.10.19 11:41
fraubauer schrieb:
Ja, aber muß ich diesen "Mangel" mittels Gutachter/Sachverständiger feststellen lassen?Nein
aero2016 schrieb:
seid ihr sicher, dass es reicht den Mangel anzuzeigen?Genau dafür sollte die Gewährleistung da sein.Eine Klage findet nur dann statt, wenn der Vertragspartner seine Aufgaben nicht einhält und man eben klagt (ist ja auch nicht gerade zwangsläufig)
Eine Gewährleistung ist eine Garantie, sodass man ohne Klage auskommen sollte.
@fraubauer
Ich finde ihren Auftritt hier sehr einseitig. Zwar ist man hier nicht verpflichtet, dem Forum einen Wert zu geben, indem man Fragestellern Antwort gibt, aber ein Dialog von Ihnen, wenn Sie schon Fragen stellen, sollte drin sein.
F
fraubauer08.10.19 10:57ypg schrieb:
Genau dafür sollte die Gewährleistung da sein.
Eine Klage findet nur dann statt, wenn der Vertragspartner seine Aufgaben nicht einhält und man eben klagt (ist ja auch nicht gerade zwangsläufig)
Eine Gewährleistung ist eine Garantie, sodass man ohne Klage auskommen sollte.
@fraubauer
Ich finde ihren Auftritt hier sehr einseitig. Zwar ist man hier nicht verpflichtet, dem Forum einen Wert zu geben, indem man Fragestellern Antwort gibt, aber ein Dialog von Ihnen, wenn Sie schon Fragen stellen, sollte drin sein.@ypg
Ihr Verhalten finde ich mehr als verwunderlich.
Welche Infos erwarten Sie denn? Ich bin doch hier, um mir Infos zu holen.
Bin doch kein Experte. Und alle Infos zu meinem Beitrag sind doch vorhanden.
Echt komisch Ihr Verhalten.
F
fraubauer08.10.19 12:46HilfeHilfe schrieb:
Warum du ? Es ist doch ein Gemeinschaftseigentum schadenEs gibt "Risse" am Gemeinschaftseigentum (Außenwände) und auch beim Sondereigentum. Oder sind die eigenen Wände in der Wohnung auch Gemeinschaftseigentum? Dachte das ist Sondereigentum, da in meiner Whg und nicht tragend etc. DankeÄhnliche Themen