Reklamation - Nachbesserungen bei Glasgaleriegeländer

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Climbee

Climbee

Wie manche vielleicht schon im Hausbilderthread gelesen haben, habe wir ziemlich Ärger mit dem Glaser, der unser Galeriegeländer machen soll.

Am 5.7. wurde das erste Mal dieses Glasgeländer installiert. Da haben wir schon verschiedene Mängel angemahnt, unter anderem wurde ein Glas gleich nicht eingebaut, weil völlig verschnitten, ein Glas wird ersetzt, nachdem wir uns über die Blasen im Verbundsicherheitsglas beschwert haben. Darüber hinaus wurde das alles handwerklich nicht sehr hochwertig angebracht. Die Schrauben sind schräg eingedreht, es wurden die Wände verschmutzt und z.T. beschädigt etc.

Also insgesamt eine echt unterirdische Leistung. Wir haben den Glaser über unseren Häuslebauer empfohlen bekommen, er arbeitet aber (leider) auf eigene Rechnung.
Auch unser Häuslebauer war von der Leistung mehr als entsetzt (nannte es wirklich "Pfusch") - also mit dem wird er sicher nicht mehr zusammen arbeiten.

Da er ihn uns aber vermittelt hat, wollte man nun eine Lösung anstreben, die beide Seiten in einigermaßen anständigem Maße befriedigt. Wir würden ein paar Abstriche machen, aber insgesamt die Leistung mit entsprechenden Nachbesserungen abnehmen.

Wie gesagt: der Einbau erfolgte am 5.7. - seitdem hören wir nichts mehr. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, daß die Scheiben, die reklamiert wurden zwar mittlerweile geliefert wurden, aber wiederum nicht passend waren und daher noch einmal vom Lieferanten angefertigt werden müssen (mit dem Lieferanten würde ich persönlich nicht mehr zusammen arbeiten - aber egal, nicht mein Spielplatz).

Nachdem sich das wohl noch in die Länge zieht, habe ich irgendwann dann dochmal die Glasscheiben geputzt (wollte ich eigentlich nicht machen, da bei der Nachbesserung ja wieder reingepatscht wird - extra Arbeit muß ich mir wirklich nicht schaffen).
Und siehe da: wenn das Glas geputzt ist, sieht man weitere Mängel. In dem Fall Schlieren zwischen den beiden Sicherheitsglasscheiben.

Auch das haben wir per Mail dem Glaser gemeldet - und seit dem überhaupt nichts mehr gehört.

Wir sind langsam genervt und mittlerweile auch nicht mehr in der Stimmung hier auf eine Einigung zu kommen.

Prinzipiell sind wir nicht bereit für C-Ware einen A-Preis zu zahlen und irgendwann sollte das Thema auch vom Tisch sein. Wir warten jetzt über 2 Monate.

Daher würde ich jetzt schriftlich per Wurfeinschreiben die Mängel auflisten und eine entsprechende Nachbesserung verlangen.
Mein Problem: ich muß dem Glaser ja eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen. In Anbetracht dessen, daß wir hier schon über zwei Monate warten, würde ich jetzt eine Frist von 2 Wochen setzen.

Meine Frage: ist das "angemessen"? In dem Fall ist er ja auf seinen Lieferanten angewiesen - das allerdings eben schon zwei Monate. Ich sag ja nichts zu dem neuen Mangel, den wir erst vor zwei Wochen entdeckt haben, das kann noch dauern, aber zumindest eine Antwort diesbezüglich hätte ich gerne.

Daher, wie gesagt: jetzt ein Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung der Nachbesserung und der Bitte auf unsere Mail vom 20.09. innerhalb einer Woche zu antworten.

Wenn das dann nicht klappt (was wir mittlerweile vermuten) eine erneute Frist und dann würden wir von dem Vertrag zurück treten wollen.

Mittlerweile glauben wir nicht mehr, daß dieser Glaser das in der von uns gewünschten Qualität hin bekommt.

Meine Frage ist also: sind die Fristen von jeweils 2 Wochen angemessen?

Und, falls in der Zeit keine Nachbesserung bzw. zumindest das Bemühen darum (wenn der Lieferant nicht kann, haben wir schon Verständnis) nicht erfolgt, können wir dann wirklich sagen: nö, danke, das war's. Nimm deinen Krempel mit und verschwinde!

Im Anschluss würden wir uns dann gerne mit einem etwas fähigeren Glasereibetrieb unsere Galerie verwirklichen wollen.
 
11ant

11ant

Ohne Jurist zu sein, würde ich sagen, Dein Weg ist richtig. Hinter was für einer Gyrosbräterei tackert der denn seine Scheiben zusammen ?
 
tomtom79

tomtom79

Ohje ärgerlich was denken sich so Handwerker dabei? Zu den Schlieren im Glass muss ich an einen Satz denken, sieht man sie aus 2 Meter Entfernung? Ja dann ist es ein Mangel, nein dann hast Pech.
 
Dr Hix

Dr Hix

und dann würden wir von dem Vertrag zurück treten wollen.
Bevor ihr die große Hafenrundfahrt bucht und euch am Ende mit Gutachter vor Gericht die Geldscheine um die Ohren haut, prüft doch lieber mal ob nicht ein Widerruf möglich wäre.
Meiner Erfahrung nach schliessen 98% der Handwerksbetriebe ihre Verträge in einer Form, die einen späteren Widerruf (bis 54 Wochen nach Vertragsschluss) möglich macht (Fernabsatz oder Außergeschätsraumvertrag).

Ansonsten: Lieber kündigen, als zurücktreten. Bei einem Rücktritt könnte ggf. Wertersatz fällig werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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