Geschosserhöhung...Haftpflicht für Schäden?

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Evamaria

Hallo zusammen! Ich baue gerade auf das Haus meiner Eltern ein weiteres Geschoss als Wohneinheit. Die Bauleitung macht der Architekt. Baubeginn war im Februar. Obgleich es zu dieser Zeit stark regnete und wir Bedenken beim Baubeginn ⁰anmeldeten startete dennoch der Rohbau. Das Haus hat 6 Parteien, also EG, 1+2tes OG. Als der Dachausschnitt für das Treppenhaus gemacht wurde, lief Stau- und Dreckwasser vom Dach über alle Wände runter bis ins EG. Eine komplette Renovierung des Treppenhauses ist jetzt erforderlich. Meine Frage: hätte man da nicht Vorkehrungen vor dem Dachausschnitt treffen müssen der verhindert, dass das komplette Treppenhaus in Mitleidenschaft gezogen wird? Die Etage darunter...ok, aber alle drei Etagen ? Auch wurde das Dach offene Dach nicht gegen Regen geschützt und in zwei Wohnungen im 2.OG ist Wasser eingedrungen und die Mieter verlangen eine Beseitigung der Wasserflecken. Wessen Haftpflicht greift hier? Gruß Evamaria
 
Tassimat

Tassimat

Gibt es etwas vertragliches, wie die noch bewohnten Einheiten vom Bau zu schützen sind?
Habt ihr die Bedenken schriftlich angemerkt?

Ich fürchte du musst erst mal die Wasserflecken und das Treppenhaus auf deine Kosten sanieren und versuchen das wiederum einzuklagen. Aber wenn es nichts schriftliches zur Abdeckung des Treppenhauses gibt, dann sehe ich nicht, dass du Geld zurück bekommst.
 
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Evamaria

Gibt es etwas vertragliches, wie die noch bewohnten Einheiten vom Bau zu schützen sind?
Habt ihr die Bedenken schriftlich angemerkt?

Ich fürchte du musst erst mal die Wasserflecken und das Treppenhaus auf deine Kosten sanieren und versuchen das wiederum einzuklagen. Aber wenn es nichts schriftliches zur Abdeckung des Treppenhauses gibt, dann sehe ich nicht, dass du Geld zurück bekommst.
Ich habe es befürchtet. Danke für die Info
 
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Evamaria

Nein es gibt nichts vertragliches und auch die Bedenken haben wir nur verbal geäußert. Ich habe befürchtet dass die Kosten zu unseren Lasten gehen. Danke für die Info!
 
11ant

11ant

die Bedenken haben wir nur verbal geäußert.
Aber zumindest unter Zeugen, hoffe ich doch.

Die Bauleitung macht der Architekt.
Also eine koordinierende Instanz "über" den beteiligten Handwerkern, dem Gerüstbauer etcetera. Da sollte sich schon so etwas wie "Treu und Glauben" an "anerkannte Regeln der Technik" finden lassen, die Berufshaftpflicht des Architekten in Anspruch zu nehmen. Von Berufs wegen muß ihm klar gewesen sein, welche vorübergehende Schutzlosigkeit die Maßnahmen für den Bestandsbau bedeuten. Ein in bauvertragsrechtlichen Fragen versierter Anwalt sollte da Wege finden, den Fachmann für sein Versäumnis haftbar zu machen. Ihr habt das ja nicht aus Jux nicht mit dem Karljosef seinem Schwager seinem Kumpel, sondern mit einem Fachmann gemacht

Ich denke also nicht, daß man einem Architekten ausdrücklich schriftlich erklären muß, was ein Dach nur tun kann während es vorhanden ist, und daß Regen naß ist und typisch von oben kommt.
 
H

HilfeHilfe

Nur der Rechtsweg . Ist der Schaden sehr schlimm ? Lohnt das ganze zu klagen oder können es die Handwerker mitmachen
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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