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ᐅ Reihenmittelhaus und Balkonanbau


Erstellt am: 16.05.19 18:17

L
lesmue79
16.05.19 18:17
Habe Mal ne Frage zu einer Bestandsimmobilie im konkreten Falle ein Reihenhaus in Rheinland-Pfalz.

Darf der Bewohner des Mittleren Hauses einen Balkon bis an die Grenze des äußeren Hauses bauen? Er hätte somit von den entstehenden Balkon aus volle Einsicht auf das andere Grundstück. Scheinbar wird ein Sichtschutz geplant, allerdings wird der aufgrund unterschiedlicher Geländehöhen je nach Betrachtungswinkel höher wie 3m?

Laut Landes-Bauordnung finde ich da Abstände von 2m zur Grenze? Dort ist aber immer von der gegenüber liegenden Grenze die Rede ausdem bin ich mit nicht sicher ob es bei Reihenhäusern keine Sonderregelung gibt?
E
Escroda
16.05.19 19:57
Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, insbesondere ohne umfangreiche Informationen zum bestehenden Planungsrecht (z.B. Bebauungsplan) und der Gebäudesituation (Lageplan, Baujahr, Höhen, Maße des Balkons ...).
Tritt der Balkon nicht mehr als 1,5m vor die Wand, bleibt er für die Abstandsflächen außer Betracht. Das gilt, wie Du schon richtig festgestellt hast, aber nur für die Wand, vor welcher er hervortritt. Zu den seitlichen Auswirkungen schweigt sich die Landesbauordnung aus.
Planungsrechtlich handelt sich bei Reihenhäusern aber um eine geschlossene Bebauung, bei der Grenzbebauung vorgeschrieben ist. Dazu bedarf es auch nicht zwingend einer deckungsgleichen Grenzbebauung. Sollte der Balkon aber eine Baugrenze überschreiten, könnte aus der eigentlich nicht nachbarschützenden Festsetzung eine einklagbare Abwehrmöglichkeit abgeleitet werden.
Da die Baugenehmigungsbehörden in solchen Fällen oft selber verunsichert sind, verlangen sie gerne eine Nachbarzustimmung, um dem Klagerisiko aus dem Weg zu gehen. Sollte die Behörde deinem Nachbarn die Genehmigung ohne deine Zustimmung erteilen, liegt das Klagerisiko natürlich bei Dir. Wenn's Dir ein sehr schmerzhafter Dorn im Auge ist, hilft nur die fachanwaltliche Beratung.
L
lesmue79
16.05.19 20:19
Naja Bebauungsplan gibt's keinen das bzw. die Häuser stehen schon seit 1915

Letztendlich ist mir der Balkon relativ egal, da es sich aber um ein Reihenhaus und daraus resultierenden eng beieinander beieinander liegenden Fenster usw handelt habe ich keinen Bock auf Sommerlichem Grill-Gestank der dann vom direkt angrenzenden Balkon in meine Fenster zieht, vom Zigarren rauchenden Nachbarn mal ganz zu schweigen, oder fehlenden Lichteinfall weil dann plötzlich irgendwann doch noch ein Sichtschutz auf dem Balkon entsteht. In nem Mietshaus kann der Hausbesitzer so manches verbieten oder untersagen.

Hier kann ich das dann nicht, da es zwei Besitzer gibt. Ergo bedeutet dies auf Einsicht hoffen, oder es entstehen Streitpunkte.

Außerdem stellt der Balkon aufgrund der Grenznähe auch eine gewisse Wertminderung, oder abschreckende Wirkung für potenzielle Käufer dar sollte man die Immobilie irgendwann mal verkaufen wollen.
Y
ypg
17.05.19 13:44
lesmue79 schrieb:

habe ich keinen Bock auf Sommerlichem Grill-Gestank der dann vom direkt angrenzenden Balkon in meine Fenster zieht, vom Zigarren rauchenden Nachbarn mal ganz zu schweigen,

Das nenn ich mal: sehr sachliche Argumente Das kann er ja auch von der Terrasse nebenan. Ich denke mal, dass ein Reihenhausbewohner sich dem bewusst sein sollte, dass er Nachbarn in einem Reihenhaus hat, von denen er etwas mitbekommt, sodass solche Argumente Schall und Rauch für das Amt sind.
lesmue79 schrieb:

Hier kann ich das dann nicht, da es zwei Besitzer gibt.

??? Mein Mann und ich hatten auch ein Reihenhaus, also hatte das Haus zwei Besitzer... oder meintest Du, dass oben eine eigene Wohneinheit ist? Ist das denn rechtens? Vielleicht kannst Du mit diesem Argument etwas werden.
L
lesmue79
17.05.19 13:59
Mittlerweile hat das Bauamt in Gespräch bestätigt, das der Balkon prinzipiell ne Baugenehmigung braucht. Aufgrund der Grenznähe, Fenster und Lichtrecht muss unsere Zustimmung eingeholt werden. Wenn nicht und das Ding würde wild montiert droht Demontage/Abriss.
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