ᐅ Was darf gebaut werden? Alternative zum Bauvorantrag?
Erstellt am: 18.04.19 15:25
Hallo zusammen,
wie kann ich vorab rausfinden, welchen Haustyp ich auf einem Grundstück bauen darf, welches außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplan liegt?
Grundstück: 400m²
die nähre Umgebung hat folgende Bebauung:
ein- bis zweigeschossige, offene Bebauung
Geschosszahl I-II
Grundflächenzahl 0,2
Geschossflächenzahl 0,3
Der Anruf beim zuständigen Bauamt hat mir sehr wenig gebracht, weil die Dame leider sehr patzig war und meinte ich soll einen Bauvorantrag stellen, den ich mit einem Architekten ausarbeiten soll. Nicht mal die Abmessungen des Grundstücks wollte Sie mir nennen.
Ich möchte nicht Unsummen von Geld in einen Antrag investieren, weil nicht feststeht ob wir das Grundstück überhaupt bekommen.
Vielleicht habt ihr ja einige Tipps für mich wie es unkomplizierter geht?
Vielen Dank.
wie kann ich vorab rausfinden, welchen Haustyp ich auf einem Grundstück bauen darf, welches außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplan liegt?
Grundstück: 400m²
die nähre Umgebung hat folgende Bebauung:
ein- bis zweigeschossige, offene Bebauung
Geschosszahl I-II
Grundflächenzahl 0,2
Geschossflächenzahl 0,3
Der Anruf beim zuständigen Bauamt hat mir sehr wenig gebracht, weil die Dame leider sehr patzig war und meinte ich soll einen Bauvorantrag stellen, den ich mit einem Architekten ausarbeiten soll. Nicht mal die Abmessungen des Grundstücks wollte Sie mir nennen.
Ich möchte nicht Unsummen von Geld in einen Antrag investieren, weil nicht feststeht ob wir das Grundstück überhaupt bekommen.
Vielleicht habt ihr ja einige Tipps für mich wie es unkomplizierter geht?
Vielen Dank.
musswah schrieb:
Nicht mal die Abmessungen des Grundstücks wollte Sie mir nennen.Ich kann die Dame verstehen. Hat der Verkäufer denn sonst keine Angaben zur Größe? Hast du keinen Grundbuchauszug?
musswah schrieb:
welches außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplan liegt?Liegt es denn innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils? Dann muss es sich nach §34 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügen. Was das bedeutet, kann am Telefon nicht geklärt werden. Viele Kommunen bieten aber eine kostenlose, wenn auch unverbindliche Bauberatung an. Dort könnte man grob umreißen, was machbar ist.musswah schrieb:
Nicht mal die Abmessungen des Grundstücks wollte Sie mir nennen.Ist es zu viel verlangt bei TIM-online selber zu messen? Für eine Kaufentscheidung muss es ja nicht auf den Quadratmeter genau sein.Merke, es zählt beim Einfügungsgebot nach dem 34 er nicht das nähereund weitere Umfeld, sondern wirklich dieunmittelbare Nachbarbebauung auf gleicher Straßenseite. Beispiel, linksneben dir steht ein drei Geschosser. Daneben ne Tankstelle, dann kommt ein Einfamilienhaus mit angebauter Flachdacherweiterung, worin ein Imbiss ist. Und zur anderen Seite findet sich ein Zweigeschosser mit Satteldach, rot, dann ein Gasthof, drei Geschosser, mit Parkplatz, dann ein Doppelhaus, weiss verputzt, anthrazit Dach. Du merkst nun, da darf Gewerbe sein, du darfst bis drei Geschosse, du darfst rot und anthrazit im Dach. So in etwa läuft das. Hier ist gerade ein 34 er Streitfall, mitten im Zentrum eines Bauerndorfes errichtet ein Investor ein drei geschossiges Haus mit 12 Wohneinheiten. Es gibt Unterschriften, Proteste dagegen, wegen nicht verträglich, sagt man, jedoch kann die Baugenehmigung nicht verwehr werden, weil unmittelbar daneben Scheunen stehen mit ähnlich viel Firsthöhe und Masse, und weil die Gemeindeverwaltung drei Geschosse auch einige Meter nebenan ist. Also muss man dieses Mehrfamilienhaus auch dulden. Karsten
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