Haus überschreiben -> allgemeine Fragen

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Maria16

Vorab sollte man klären, wer Unterhalt usw. zahlt. Im Idealfall leben die Eltern noch sehr lange und (weniger der Idealfall) wird in der Zeit die Heizung oder das Dach fällig. Zumindest kurz könnte man auch noch nachdenken, wo man keinen Anspruch mehr auf Förserprogramme haben könnte (z. B. Baukindergeld), weil man schon eine Immobilie besitzt oder ob dein Freund (hoffentlich nicht anzunehmen) irgendwann gezwungen sein könnte, das Haus verkaufen zu müssen. Sollte letzterer Fall mit einem Wohnrecht abgesichert werden, würde ich vorsichtshalber auch vorab schon mal klären, welche Rechte und Pflichten bei der Übergabe sonst noch festgesetzt werden sollen.
 
Dr Hix

Dr Hix

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer fällt m.W. bei Eltern auf Kinder ab 400.000€ an (die 500k gelten unter Ehepartnern). Wenn man das also nicht irgendwie aufgeteilt bekommt, würde sie auch bei der jetzt angedachten Schenkung anfallen.

Vorteil des Schenkens, statt Vererbens, dürfte primär die "Sicherung" des Vermögens sein. Mit Ablauf eines jeden Jahres sind 10% der Schenkungssumme dem Zugriff Dritter (meist der Staat bei Pflegebedürftigkeit) entzogen, bis nach 10 Jahren gar nichts mehr rückabgewickelt werden kann.
 
Climbee

Climbee

Stimmt so nicht, der Freibetrag beträgt nur für Lebenspartner und Ehegatten 500.000€, für erbberechtigte Kinder ist er 400.000€, alle anderen lediglich 20.000€.

Die TE Eröffnerin wohnt in Bayern, da kommt ein normales Einfamilienhaus mit ausreichend Grund schon mal gerne über die 400.000€, von daher finde ich es sehr vernünftig von den Eltern, sich jetzt schon Gedanken zu machen.
Egal, ob man vorhat in dem Haus dann selber zu wohnen oder nicht. Ihr könnt so bares Geld sparen, denn im Todesfall der Eltern wird jedes Kind anteilig erben und, falls über dem Freibetrag liegend, auch Steuern zahlen müssen. Dem Finanzamt und dem Erbrecht ist es völlig schnuppe ob ihr dann drin wohnen wollt oder nicht.

Was ich nicht verstehe: hat der Bruder dem Bauplatz von den Eltern geschenkt bekommen oder warum wird er nicht mit in die Überlegung mit einbezogen? Ist das irgendwo fest gehalten worden, daß, wenn es so ist, der Bauplatz Teil seines Erbes ist? Ansonsten hat er, auch wenn die Eltern das Haus lieber jemanden überschreiben, der auch drin wohnen wird, immer noch Anrecht auf den Pflichtteil.

Ich gehe jetzt davon aus, mit dem Bruder seid ihr euch grün und alles ist zur gegenseitigen Zufriedenheit abgesprochen, dann würde ich AUF JEDEN FALL jetzt schon überschreiben. Im Todesfall kommt die gesetzliche Regelung zum Zuge, falls nichts anderes schriftlich und beurkundet festgelegt wurde (Testament). Beurkundet in dem Fall, weil einfach nur schriftlich niedergelegte Testamente, die in irgendeiner privaten Schublade für den Fall des Falles aufbewahrt werden, gerne mal angefochten werden bzw. plötzlich verschwinden. Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Jetzt können die Eltern darauf Einfluß nehmen, wem sie wieviel überschreiben und ggf. die Schenkung auf zweimal splitten (ich gönne Leuten die erst Mitte 50 sind noch gut und gerne weitere 10 Jahre) um so eine Erbschaftssteuer und auch ggf. einen Erbschaftsstreit zu umgehen.

Und bei all dem ist es völlig obsolet, ob ihr da mal einziehen wollt oder nicht.

Was ich nicht verstehe ist, ehrlich gesagt, was Du dabei zu schaffen hast. Ich, als Erblasser, würde ganz sicher nur meinen Kindern überlassen, nicht den (zu erwartenden) Schwiegerkindern. Über 50% der Ehen werden geschieden und dann hat die Ex-Frau und Ex-Schwiegertochter plötzlich einen Teil des Hauses. Das wäre für mich das absolute NoGo. Abgesehen davon wäre dein Freibetrag in dem Fall auch nur 20.000 - naja, vielleicht die Garage...
 
M

Maria16

Und genau wegen solchen Bedenken von Nordlys, was ein Erbe an die "Schwiegertochter" angeht, würde ich gerade dieses Thema zumindest mit dem Freund klären.

Nordlys, du und deine Frau habt aber schon gemeinsam gekauft, oder? Denn theoretisch könnte sie dich morgen verlassen und dann gehört die Hälfte ihr. Unvorstellbar, sowas. ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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