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ᐅ Änderung des Bauplans / Bauantrags


Erstellt am: 04.04.19 08:51

T
Tommy77
04.04.19 08:51
Hallo,

ich bräuchte dringend einmal eine kompetente und einfache Antwort, falls jemand Erfahrung mal hatte.

Wir haben nun den Bauantrag abgegebenb für ein Einfamilienhaus mit Keller (Nutzkeller).

Nach dem Bodengutachten, kommen hierzu nochmals Kosten hinzu, da drückendes Wasser (Sickerwasser) besteht.

Auch so verursacht der Keller sehr hohe Kosten inkl. Nebenkosten, wie Tiefbauarbeiten, zusätzliche Kosten für Abdichtungen Wandverdickung.

Wir möchten nun den Keller kurz und knapp aus dem Bauvorhaben streichen? Ist dies grundsätzlich möglich aufgrund der Tatsachen. Was für ein Mehraufwand kommt auf uns zu, wir haben einen Vertrag mit einem Generalunternehmer (Bauträger?)

Hier fällt mir der laufende Bauantrag ein, sowie die Anpassung des Baupskizze insbesondere.

Jedoch dürfte dies nicht so dramatisch sein, da noch gar nichts getätgt worden ist. Lediglich die Bemusterung ist abgeschlossen.


Gruß

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Hallo Tommy77,

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M
Mottenhausen
04.04.19 21:14
Was sagt denn der Vertrag, ab welchem Zeitpunkt werden Kosten für Planungsänderungen vom Bauträger erhoben? Bei uns hätten wir bis zum Abschluss der Ausführungsplanung/Werkplanung beliebig ändern dürfen. Bzw. eine Vorstufe, bevor der Statiker die Statik abschließt. Soweit seid ihr ja anscheinend noch lange nicht, Änderungen am Projekt sollten daher möglich sein? Oder handelt es sich um ein Typenhaus mit Keller, was den Bauträger bzw. GU dann vor größere Probleme stellt?

Änderung zum Bauantrag würde ich auf jeden Fall nachreichen, da mit/ohne Keller schon erheblich ist und ggf. auch die Außenmaße wie Firsthöhe usw. beeinflusst werden.
kellerbauantragbauträgervertrag