ᐅ Einzelne Bauabschnitt-Abnahmen bei GU üblich?
Erstellt am: 26.03.19 21:54
Hallo in die Runde!
Nach monatelanger Suche, hätten wir uns für eine lokale Zimmerei entschieden, die etwas teurer ist, aber in der Gegend einen ausgezeichneten Ruf hat.
Gerade stoßen wir auf die ersten Ungereimtheiten: der Vertrag ist eigentlich ein Leistungsverzeichnis mit ein paar groben Zahlungszielen.
Auf unsere Bitte hin, Abnahmen der Bauabschnitte zu definieren hat man uns geantwortet, dass die Abnahme erst zum Schluss sei, Abnahmen dazwischen gäbe es keine.
Die Erklärung dazu: die Zimmerei, in unserem Fall GU,wäre ja für alle Gewerke zuständig, somit wäre erst eine Endabnahme sinnvoll.
Sind hier andere BauherrInnen, die nur eine Endabnahme hatten?
Ist es überhaupt ok, wenn bei GU keine zwischenabnahme gemacht werden?
Nach monatelanger Suche, hätten wir uns für eine lokale Zimmerei entschieden, die etwas teurer ist, aber in der Gegend einen ausgezeichneten Ruf hat.
Gerade stoßen wir auf die ersten Ungereimtheiten: der Vertrag ist eigentlich ein Leistungsverzeichnis mit ein paar groben Zahlungszielen.
Auf unsere Bitte hin, Abnahmen der Bauabschnitte zu definieren hat man uns geantwortet, dass die Abnahme erst zum Schluss sei, Abnahmen dazwischen gäbe es keine.
Die Erklärung dazu: die Zimmerei, in unserem Fall GU,wäre ja für alle Gewerke zuständig, somit wäre erst eine Endabnahme sinnvoll.
Sind hier andere BauherrInnen, die nur eine Endabnahme hatten?
Ist es überhaupt ok, wenn bei GU keine zwischenabnahme gemacht werden?
Nein. Du hast nen kleinen lokalen Handwerker als Partner. Der schwelgt nicht in iura und Papier, der baut. Du zahlst und damit schaffst Du nen Fakt. Der sagt, was ich bekommen habe ist ok, darum gibt es Geld.
Sei froh, dass Du überhaupt einen Vertrag bekommst. Wir hatten gar keinen, nur Handschlag, eine Bauleistungsbeschreibung, sehr grob, einen Zahlplan, sehr grob, und ein Versprechen, Skonto ziehen zu dürfen bei Zahlung innerhalb acht Tagen. Geht auch.
Sei froh, dass Du überhaupt einen Vertrag bekommst. Wir hatten gar keinen, nur Handschlag, eine Bauleistungsbeschreibung, sehr grob, einen Zahlplan, sehr grob, und ein Versprechen, Skonto ziehen zu dürfen bei Zahlung innerhalb acht Tagen. Geht auch.
S
schubert7926.03.19 22:25Abnahme ganz am Ende!
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