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ᐅ Preise aus Anzeigen reelle Preise?


Erstellt am: 24.10.10 09:19

I
insgruene
24.10.10 09:19
Hallo zusammen,

bei der Grundstückssuche ist mir jetzt schon öfter aufgefallen, dass in den Anzeigen Preisvorstellungen angegeben werden, die völlig überhöht sind. Diese Grundstücke gehen dann auch nicht weg und stehen monatelang im Internet.

Bisher bin ich davon ausgegangen dass es natürlich immer ein wenig Spielraum gibt, aber was ich so sehe an den Grundstücken die nicht weggehen, würde es mich nicht wundern wenn diese gerade mal für die Hälfte weggehen würden.

Bei Wohnungen habe ich eher das Gefühl dass die Anzeigenpreise einigermaßen den tatsächlichen erzielbaren Preis widerspiegeln. Bei Grundstücken kommt mir das gerade nicht so vor.

Was habt ihr denn für Erfahrungen gemacht: gab es sehr viel Verhandlungsspielraum bei euren Grundstücken?

Ich frage mich ob ich einfach mal anfangen sollte, auch bei Grundstücken die deutlich über meinem Budget liegen, Gebote abzugeben.

Viele Grüße
insgruene

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Hallo insgruene,

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B
Bauexperte
24.10.10 10:36
Hallo,
insgruene schrieb:
bei der Grundstückssuche ist mir jetzt schon öfter aufgefallen, dass in den Anzeigen Preisvorstellungen angegeben werden, die völlig überhöht sind. Diese Grundstücke gehen dann auch nicht weg und stehen monatelang im Internet....Bisher bin ich davon ausgegangen dass es natürlich immer ein wenig Spielraum gibt...Was habt ihr denn für Erfahrungen gemacht: gab es sehr viel Verhandlungsspielraum bei euren Grundstücken?
Aus meiner Erfahrung: die Preise für Bauland orientieren sich zu Anfang stets an der Lage des Objektes, grobem Bodenrichtwert sowie in größerem Maße an den Preisvorstellungen der privaten Eigentümer. nicht zuletzt hängt eine eventuelle Reduzierung des Verkaufspreises auch vom finanziellen Hintergrund der Eigentümer ab; ist genug Kapital vorhanden, rücken die Eigentümer nicht von ihren Preisvorstellungen ab. Sind sie marktrelevanten Analyen gegenüber offen oder die persönlichen Verhältnisse ändern sich, kommt es in der Folge zur Reduzierung der Preisvorstellung. Alles in Allem läßt sich in diesem Geschäftsbereich keine allgemeingültige Aussage treffen.

Bei kommunalen Grundstücken wird zunehmend das Bieterverfahren angewendet, um eben jenem Brachliegen der feilgebotenen Grundstücken zu entgehen. Dies impliziert jedoch einen höheren Verkaufserlös, als der ortsübliche Bodenrichtwert vorsieht. Erst nach der dritten "Auktion" werden bis dato nicht veräußerte Grundstücke frei und gemäß den kommunal festgelegten Bodenrichtwerten (incl. evtl. zu beachtender Erschließungskosten) angeboten. Merke: kommunale Liegenschaften sind - gemessen an privaten Angeboten - immer preiswerter.

Subsumierend kann festgestellt werden, dass kommunale Grundstücke - auch nach der dritten Versteigerung - nur marginal preiswerter angeboten werden. Bei privaten Veräußerern schadet es Nichts, einfach ein, den persönlichen Vorstellungen angemessenes - Angebot abzugeben, mehr als ein *Nein* kann dabei nicht herauskommen; den Versuch ist es allemal wert.

Freundliche Grüße
grundstückebodenrichtwert