ᐅ Versteckte Kosten im Grundstückskaufvertrag?
Erstellt am: 17.03.19 00:44
D
DamDumDob26.01.21 08:47Ok, danke. Die Kosten für Strom, Zu- und Abwasser sind nochmal separat als übernommen genannt, d.h. es fehlt nur der Telefon- bzw. Glasfaseranschluss. Was kostet dieser in etwa?
DamDumDob schrieb:
Ok, danke. Die Kosten für Strom, Zu- und Abwasser sind nochmal separat als übernommen genannt, d.h. es fehlt nur der Telefon- bzw. Glasfaseranschluss. Was kostet dieser in etwa?Kannst du bestimmt auf der Seite deines Versorgers finden.Hallo.
Kurzer Sachverhalt.
Ich habe von einer Gemeinde ein Grundstück mit dem Zusatz Randerschlossen gekauft. Bei der Besichtigung des Grundstücks mit einer Gemeindemitarbeiterin, wurde mir versichert, dass alle Leitungen (Medien) vorhanden sind und ich mit keinen weiteren Kosten für die Erschließung außerhalb vom Grundstück zu rechnen haben. Die Leitungen vom Grundstück an die Straße ist in Eigenleistung zu erbringen.
Nun kommt das Versorgungsunternehmen auf mich zu und fordert diesen Baukostenzuschuss zurück. Ich soll also die Leitung vom Grundstücksrand bis zum Anschluss zahlen. Dies sind ca. 60 Meter.
Ist dies rechtlich in Ordnung? Hätte im Kaufvertrag nicht der Zusatz mit dem Baukostenzuschuss stehen müssen?
Danke schonmal.
Kurzer Sachverhalt.
Ich habe von einer Gemeinde ein Grundstück mit dem Zusatz Randerschlossen gekauft. Bei der Besichtigung des Grundstücks mit einer Gemeindemitarbeiterin, wurde mir versichert, dass alle Leitungen (Medien) vorhanden sind und ich mit keinen weiteren Kosten für die Erschließung außerhalb vom Grundstück zu rechnen haben. Die Leitungen vom Grundstück an die Straße ist in Eigenleistung zu erbringen.
Nun kommt das Versorgungsunternehmen auf mich zu und fordert diesen Baukostenzuschuss zurück. Ich soll also die Leitung vom Grundstücksrand bis zum Anschluss zahlen. Dies sind ca. 60 Meter.
Ist dies rechtlich in Ordnung? Hätte im Kaufvertrag nicht der Zusatz mit dem Baukostenzuschuss stehen müssen?
Danke schonmal.
N
nordanney20.04.24 18:28axwell23 schrieb:
Nun kommt das Versorgungsunternehmen auf mich zu und fordert diesen Baukostenzuschuss zurück.Welchen Baukostenzuschuss? axwell23 schrieb:
Ich soll also die Leitung vom Grundstücksrand bis zum Anschluss zahlen. Dies sind ca. 60 Meter.axwell23 schrieb:
Die Leitungen vom Grundstück an die Straße ist in Eigenleistung zu erbringen.Sind das denn nicht dieselben Leitungen? Oder wovon redest Du bei den 60m?axwell23 schrieb:
Ist dies rechtlich in Ordnung? Hätte im Kaufvertrag nicht der Zusatz mit dem Baukostenzuschuss stehen müssen?Ist rechtlich was genau in Ordnung. Bring bitte mal ein wenig Struktur in Dein Posting. Das ist völlig unverständlich. Oder mach eine Zeichnung für uns.Ein Auszug aus dem Schriftverkehr:
Durch den Erschließungsträger wurde ein Anschluss bis an das Baugrundstück vorbereitet. Die Kosten der Anschlussherstellung zuzüglich Baukostenzuschuss
trägt der Anschlussnehmer/Kunde.
Die Kosten für die bereits vorgestreckte Hausanschlussleitung fordert der Verband jetzt von Ihnen zurück, das Erklärt die 60 m
Durch den Erschließungsträger wurde ein Anschluss bis an das Baugrundstück vorbereitet. Die Kosten der Anschlussherstellung zuzüglich Baukostenzuschuss
trägt der Anschlussnehmer/Kunde.
Die Kosten für die bereits vorgestreckte Hausanschlussleitung fordert der Verband jetzt von Ihnen zurück, das Erklärt die 60 m
axwell23 schrieb:
Die Kosten der Anschlussherstellung zuzüglich BaukostenzuschussNochmal: was für ein Baukostenzuschuss?Zuschüsse gibt und gab es bei uns nicht. Wenn oder wie Eure Gemeinde es handhabt, musst Du dort erfragen.
axwell23 schrieb:
Die Leitungen vom Grundstück an die Straße ist in Eigenleistung zu erbringen.Bedeutet das, dass Ihr einen Zuschuss bezahlen müsst?Das hätte sie wohl auch besser ausdrücken können, wenn es eine Versorgerlücke geben kann.
Zur Frage:
axwell23 schrieb:
Ist dies rechtlich in Ordnung? Hätte im Kaufvertrag nicht der Zusatz mit dem Baukostenzuschuss stehen müssen?Dir bleibt nichts anderes übrig, als es zu akzeptieren.Welche Kosten zusätzlich noch bei einem Grundstück anfallen können, muss im Notarvertrag nicht stehen. Teil- oder hier randerschlossen reicht.
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