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ᐅ Versteckte Kosten im Grundstückskaufvertrag?

Erstellt am: 17.03.19 00:44
M
MissMojo
M
MissMojo
17.03.19 00:44
Hallo in die Runde,

wir haben vor dieses Jahr zu bauen. Ein Grundstück ist reserviert, den Grundstückskaufvertrag haben wir bereits erhalten.Hier frage ich mich aber zum Einen, ob die Gemeinde irgendwelche Arbeiten bezüglich der Erschließung außen vor lässt, oder alle nötigen Leistungen enthalten sind und zum anderen was genau ich mir unter dem Baukostenzuschuss vorstellen muss. Hier mal der Auszug aus dem Vertrag:

Nachfolgende Leistungen sind im Kaufpreis enthalten:
1. Erwerb der öffentlichen und der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen
3. Herstellung der Straßen- und Gehbahnflächen
4. Herstellung einer Grundstückszufahrt
5. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
6. Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
7. Ingenieur-Honorar für Planung und Bauleitplanung Bebauungsplan und F-Plan
8. Vermessungskosten aller nötigen Vermessungen inklusive Vermessung der Baugrundstücke
9. Notariats- und Gerichtskosten für öfentliche Flächen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit dem Kaufpreis die anteiligen Kosten der Ersterschließung des Baugebiets abgegolten sind.

Es wird weiter klargestellt, dass der Baukostenzuschuss für Wasser, Abwasser etc vom Käufer zu tragen sind.

Was heißt denn Ersterschließung? Ist da schon alles mit drin, nur halt nicht zum Beispiel die Straßensanierung in X Jahren?

Vielen Dank schon mal

Liebe Grüße
MissMojo
DASI9018.03.19 09:06
Das nennt man dann Straßenbaubeitrag. Das kann aber, mit Ausnahme von Grundstücksbesitzern in Bayern, jeden betreffen und hat somit nichts mit "versteckten Kosten" zu tun. Das ist nur ein Thema an das vorher keiner denken will. So etwas kann man natürlich nicht vorab über Erschließungskosten berücksichtigen. Die Straßenbaulast liegt bei der Kommune. Diese kann jedoch nach Abzug eines Gemeindeanteils eventuelle Sanierungskosten auf die erschlossenen Grundstücke umrechnen. Wenn bspw. eine Straße für 100.000 € saniert werden muss zahlt die Gemeinde davon 40.000 €. Also werden die restlichen 60.000 € auf die durch die Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt. Bedeutet wenn dadurch 10.000 qm² erschlossen sind und du 500 qm² Grund besitzt zahlst du auf Grund eines weiteren Faktors von 1,25 für die Sanierung 3.750 € mit.

In wie weit Kommunen das tatsächlich so praktizieren kann ich dir leider nicht sagen.
L
Lumpi_LE
18.03.19 09:13
Für den Kaufpreis bekommt ihr eine Straße zum Haus.
Was ihr nicht bekommt ist Trinkwasser, Abwasser, Strom, ggf. Gas, Telekommunikation.
Was hier auf euch zukommt kann euch aber nur die Gemeinde beantworten. Idr muss man das ab Übergabepunkt der Straße zahlen, so dass hier vermutlich noch 10000€ auf euch zukommen. Kann auch weniger oder deutlich mehr sein, wenn ihr zum Beispiel einen prozentualen Anteil leisten müsst.
M
MissMojo
20.03.19 11:38
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe auch noch einmal mit der Gemeinde gesprochen. Bei der Ersterschleßung handelt es sich um eine ganz normale, komplette Erschließung mit allem was dazu gehört. Es kann nur sein, dass wenn man zum Beispiel ein Eckgrundstück hat und ein weiteres Baugebiet anschließt und bspw. die Straße noch mal aufgemacht werden muss, um neue Leitungen dranzulegen, man dann noch mal zahlen muss. Das wäre bei uns zum Glück nicht der Fall.

Liebe Grüße
Mojo
D
DamDumDob
25.01.21 20:16
Kann der Begriff "Ersterschließung" je nach Gemeinde anders ausgelegt werden? Wir haben aktuell einen Vertragsentwurf eines Notars vorliegen, nach welchem die Ersterschließung durch den Bauträger enthalten ist, alle weiteren Erschließungskosten aber nicht. Quizfrage: Ist die Ersterschließung die Baustraße oder tatsächliche die erste richtige Straße nach Fertigstellung der Häuser? Leider scheint der Begriff nicht festgelegt zu sein, zumindestens bringt eine Recherche danach keine eindeutige Aussage.
11ant25.01.21 23:25
Sinngemäß steht da, daß Du mit dem Kaufpreis für das Grundstück der Gemeinde auch schon die Anliegergebühren für praktisch die komplette Erschließung bezahlt hast; aber den Stadtwerken nochmal einen Zuschuss (= praktisch Deinen Interessenanteil) für die Kosten zahlen mußt, die Wasserrohre von der Straße vor Deinem Haus bis in Dein Haus weiterzubauen - das ist noch nicht mitbezahlt.
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