HOAI oder warum Architekten kein Interesse haben.....

4,50 Stern(e) 6 Votes
L

Lumpi_LE

Also: unser Architekt rechnet nach HOAI ab, ABER er nimmt eine kleinere Bausumme und sagte mir, dass er nach dieser Summe abrechnen muss ansonsten wäre es es für ihn unrentabel. Unser Haus geschätzt bezugsfertig 560k, Abgerechnet wird nach 300k.
Das ergibt ja nicht so richtig sinn... "Es lohnt sich für mich nicht dir 50t€ zu berechnen, darum berechne ich dir nur 30€..."

Da bin ich eben nicht sicher: Meines Wissens kann ein Architekt trotzdem nachträglich nach HOAI abrechnen - egal ob eine Pauschale vereinbart wurde. Ob er das macht, ist natürlich eine andere Frage..... (wo kein Kläger ist kein Richter).
Ne, HOAI gilt "wenn nicht anders vereinbart".
Nur bei der öffentlichen Hand ist die HOAI rechtlich bindend.
 
11ant

11ant

Zur Zwangsanwendung der HOAI gibt es hier unterschiedliche Meinungen, und selbst Juristen haben da nicht alle dieselbe. Wenn Pauschalhonorare unzulässig bzw. sittenwidrig und damit ungültig wären - also selbst "Treu und Glaube" nicht griffe - würde ich es als Betrug ansehen, wenn ein Architekt sie (in der Absicht, später nachzufordern) anböte. Andererseits sehe ich - auch das Beispiel Notare wurde ja genannt - durchaus einen triftigen Grund für eine Honorarordnung für Berufsstände mit besonderen Haftungsrisiken: diese Risiken sind ja gleich "schwer", auch wenn der Berufsträger "zum halben Preis" arbeitet.

So eine Honorarordnung ist allerdings auch wirklichkeitsferne Weihrauchschwenkerei, wenn der junge Architekt die Wahl hat, entweder seine Brötchen qualifiziert - das aber um den Preis marktgerechter Konditionen - zu verdienen, oder "alternativ" nachts Taxi zu fahren bzw. den Kellnerjob aus Studentenzeiten beizubehalten, weil zum Honorartabellenpreis kein Kunde zugreift (und lieber mit dem GU-Zeichenknecht zufrieden ist).
 
montessalet

montessalet

die Gesamtheit der Statements bestärkt mich in der Meinung, dass die durch HOAI regulierte Abrechnungsgrundlagen (z.B. in Abhängigkeit von Bausummen) heute eine einseitig bevorteilende Methodik darstellt.
Ein Architekt soll ein korrektes Honorar (unter Berücksichtigung seiner Risiken) erhalten. Die Bausummen als Grundlage ist jedoch untauglich: Als Grundlage müssten die Aufwände/Leistungen des Architekten dienen.
@Fuchur: Teile deine Meinung, dass sich HOAI-Vorgaben (Mindest- und Höchstansätze) nicht aushebeln lassen.
 
L

Lumpi_LE

So ein quatsch, einer behauptet blödsinn, ein anderer denkt das stimmt schon und schwups "Fake-News".

Wenn der Architekt einem privaten Bauherren die Planung für 10t€ anbietet dann darf er das, auch wenn die HOAI vlt 20t€ als Mindestsatz angibt. (Punkt!) Hier greift die HOAI wenn nichts vereinbart wurde. Angenommen du gehst zum Architekten sagst was du willst und er plant dir etwas ohne das ihr ein Honorar vereinbart habt darf er nach HOAI abrechnen.

Genauso ist es nicht mit Fakten zu untermauern, die HOAI wäre einseitige Bevorteilung. Die Preistabellen hat sich ja keiner mal eben im Suff ausgedacht.
Die HOAI wird aufgrund der EU Thematik ohnehin bal dabgeschafft. In Ländern in denen das bereits passiert hat sieht man, dass die Preise für Planungsleisutngen kurz fallen - dann die Büros pleite gehen und sich die Preise über dem HOAI-Äquivalent einpegeln.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4838 Themen mit insgesamt 97080 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben