Feuchte Kellerwand?

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S

Snowy36

Ich hatte das selbe problem, stand aber auf der anderen Seite....Von daher finde ich das garnicht so witzig was hier so steht.

A) Die wände sind nass dann hast du dem Mist verkauft und Zeug davor gestellt, so dass der SV nicht messen konnte. SV wird man in einem Wochenendseminar und so ein SV übernimmt auch keine Gewährleistung ausser du hast ein richtiges teures Gutachten erstellen lassen , was faktisch doch keiner macht!
--> Dann übernimm bitte die verantwortung für den Mist u bezahle ihm die Abdichtung, kannst eh froh sein wenn das nur 26 T kosten soll und sich der Käufer damit zufreiden gibt. ICH würde so ne Hütte dann garned merh haben wollen und Rückabwickeln.

B) da ist nix in dem Keller, dann geh zum Anwalt und lass dich beraten. Man kann dich sehr wohl wegen arglistiger Täuschung rankriegen und das wird dann deutlich mehr kosten als 26K. Wenn der dir das Haus zurückgeben will, zahlst du richtig drauf!

Wie kann man hier raten dem auf ne Mail einfach nicht zu antworten?
Der Käufer versucht doch grade noch sich ohne gericht und Anwalt usw zu einigen?

Aber klar wartet einfach bis der Anwalt von dem sich meldet und schon seid ihr nur noch über Anwälte am sprechen.

Wenn du genau weisst da is nix, spich mit dem, fahr hin , guck es dir an, halte ein Messgerät dran. Man muss es doch nicht auf einen Rechsttreit hinaus laufen lassen , da gewinnt keiner ausser der Anwalt!

Viell ist der Käufer in Panik verfallen u hat gleich einen Halsabschneider Abdichter gerufen....ja dann solltest du dich aufmachen u den beruhigen in deinem eigenen Interesse und um nerven zu schonen.
 
C

charli

@Snowy36
tut mir leid, wenn du da auf die Nase gefallen bist und Ärger hattest, aber was hat das mit meinem Fall zu tun?

Der aktuelle Stand ist, dass wir uns bei einem Anwalt, der viel mit solchen Fällen zu tun hat und dabei häufig die Gegenseite vertritt, haben beraten lassen.

Daraufhin haben wir dem Käufer in einer kurzen Mail erklärt, dass wir die Kellerräume uneingeschränkt nutzen konnten und wir keinerlei Hinweise auf ein Feuchtigkeitsproblem hatten. Kein Geruch, keine Schäden an Inventar oder dort gelagertem Material.
Zudem einen Hinweis, dass wir vor diesem Hintergrund Abdichtungsarbeiten, schon gar in dem angedachten Umfang, für nicht notwendig halten.

Übrigens steht in der Kurzexpertise der Abdichtungsfirma an keiner Stelle etwas von einem "Schaden", sondern nur, dass bei Tiefenmessungen "erhöhte Feuchtigkeitswerte" gemessen wurden.
Der Käufer hat nach eigenem Bekunden überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen und lässt sich da wohl schnell verunsichern.

Bis jetzt haben wir noch nichts wieder gehört. Wir warten ab.
 
Tassimat

Tassimat

Eine Rückabwicklung funktioniert nur bei arglister Täuschung. Die sehe ich hier nicht.

Auf der anderen Seite hat der Käufer erst einen Monat später nach Kauf gemerkt, dass der Keller feucht war?
 
S

Snowy36

Ja natürlich hat er das erst später bemerkt ... vielleicht hat es da erst viel geregnet oder er hat vorher nicht drauf geachtet . Wenn du einziehst hast du wohl auch erst mal anderes
Im Kopf als den Keller , da stellt man erst mal alles rein u zieht ein . Vielleicht hat er später gemerkt dass die Sachen die er reingestellt hat feucht sind ... ist ja egal wann er es merkt oder ?

@charli : dein Fall hat insofern was damit zu tun , weil es das gleiche ist . Selber Streitpunkt. Kann Dir somit das ganze aus anderer Sicht erklären und zB dass das sich einfach nicht melden was hier vorgeschlagen wurde eben nicht hilft . U es auch sowas wie arglistige Täuschung gibt und eben kein gekauft wie gesehen . Nur du weißt ob der Keller Dir je Probleme gemacht hat u dementsprechend a oder b solltest du dich eben verhalten . Das war mein Tipp dazu .
 
M

Mottenhausen

Ließ nochmal genau: ich habe nicht vorgeschlagen: generell nichts zu tun, sondern: jetzt möglichst nichts falsches zu tun. Hauptsächlich vor dem Hintergrund, kein unnötiges und unfreiwilliges Geständnis abzugeben, durch eine falsch formulierte Mail oder durch ein eskalierendes Telefonat.

Jede Geschichte hat zwei Seiten. Wir kennen hier nur eine. Aber wie dem auch sei, soll ich jetzt dem TE raten freiwillig die Kellersanierung des Käufers zu zahlen?
 
Nordlys

Nordlys

Ein Keller von 1980, der nicht als weisse Wanne ausgeführt wurde, was 1980 nicht üblich war, ist eben etwas feucht. So what. Es ist ein Keller. Das ist nunmal kein Ort für Wäsche und so. Man kriegt ihn trocken, rundrum aufbuddeln, Bitumen drauf, zubuddeln. Aber muss das sein? K.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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