ᐅ Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich?
Erstellt am: 23.01.19 19:48
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Schlenk-Bär23.01.19 19:48Wir planen den Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Einfamilienhaus. Ein Vorvertrag vom Makler ist angekündigt und wir stellen uns nun die Frage, ob wir den Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen sollten. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und wir möchten eine Vorberatung mit dem Notar zur Klärung aller Fragen. Wäre die Prüfung durch einen Anwalt trotzdem ratsam?
Der Makler würde sich um einen Notar kümmern und alles organisieren. Sollen wir dem zustimmen oder lieber selbst einen Notar suchen?
Danke für Eure Hilfe.
Der Makler würde sich um einen Notar kümmern und alles organisieren. Sollen wir dem zustimmen oder lieber selbst einen Notar suchen?
Danke für Eure Hilfe.
Normalerweise sucht der Käufer den Notar aus. Aber wie du schon sagst, muss der Notar den Vertrag eigentlich eh neutral gestalten...wir haben uns den Vertrag gut durchgelesen und ich hab bei manchen Punkten, die ich nicht recht verstanden habe, einen Freund mit Jura Studium gefragt, was das heißt und das wars
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o0Julia0o05.02.19 21:02Reicht denn ein Notar für so etwas aus, setzt dieser den Kaufvertrag auf? Oder gibt es dafür Musterverträge, welche man selbst aufsetzt? Oder benötigt man einen Rechtsanwalt?
Das ist der Job des Notars. Abfragen, was die Vertragspartner wollen. Prüfen, ob das rechtskonform. Wenn ja, daraus einen Vertrag machen, der genau das Gewollte widerspiegelt. Diesen verlesen und unterzeichnen lassen, ihn beurkunden und das Rechtliche bei Gericht durchführen. Auflassung, Dann die Zahlung frei geben und den Eigentumsübergang im Grundbuch veranlassen. Es gibt daher keine Musterverträge a la Gebrauchtwagen und es gibt im Immobiliengeschäft keinen Vertrag ohne Notar in Deutschland. Es gilt immer, Käufer zahlt den Notar und daher wählt er diesen. Der Notar muss ablehnen, wenn er gleichzeitig eine Partei in der Grundstücksanglegenheit als Anwalt berät. Er hat neutral zu agieren. Dennoch ist es von Vorteil, den Notar zu kennen und zu diesem ein Vertrauensverhältnis zu haben. Karsten
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o0Julia0o05.02.19 21:38Danke sehr. Was meinst du mit "Zahlung frei geben"? Wir sitzen beim Notar, er liest den Vertrag, beide Parteien unterschreiben. Dort steht dann drin. Zahlung innerhalb von 2 Wochen. Und dann überweise ich halt das Geld innerhalb dieser 2 Wochen. Was ist da noch freizugeben?
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