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ᐅ Wie vorgehen um Fallstricke beim Grundstückskauf zu vermeiden


Erstellt am: 07.12.18 07:53

T
Tobibi
07.12.18 07:53
Hallo,

ein Bekannter meines Vaters plant, innerhalb der nächsten Monate ca. 500 qm seines insgesamt 1000 qm Grundstücks zu verkaufen. In einem zweiten Schritt will er einige Zeit später den anderen Teil, auf dem Haus steht, in dem er zur Zeit noch wohnt, inkl. Haus verkaufen und in eine altersgerechte Wohnung ziehen.
Das Grundstück, so wie es jetzt ist, ist relativ länglich, so dass man es gut in 2 dann annähernd quadratische Teile aufteilen kann.
Der ältere Herr ist genauso unbedarft wie ich. Wie geht man denn vor, um das gut über die Bühne zu bringen. Anfrage, ob ein zweites Haus da überhaupt genehmigt wird? Vermessen, um dann die neue Grenze zu ziehen?

Schönen Gruß,
Tobi
C
cschiko
07.12.18 09:07
Also klar der erste Schritt wäre wohl erstmal zu klären, ob eine Teilung des Grundtsücks und eine weitere Bebauung überhaupt möglich ist. Wenn dies aus welchen Gründen auch immer nicht geht, erledigt sich ja ganz viel. Von daher sollte dies der erste Schritt sein, ist eine Teilung möglich kann man auch direkt die Details mit klären. Und dann müsste man es eben aufteilen und beide Grundstücke neu vermessen lassen.
N
Nordlys
07.12.18 09:39
1) Klären, ob Baurecht.
2) Vermessen, teilen, Teilungserklärung beim Notar.
3) Verkauf über Notar.
Die Kosten 1) und 2) könnt ihr euch ja privat teilen bei erfolgtem Geschäft.
Y
ypg
07.12.18 12:38
die Zuwegung fürs hintere Teil müsste auch geklärt werden. Wird dann ja ein Pfeifenstielgrundstück.
Grundsätzlich ist für den ersten Schritt das Bauamt der beste Ansprechpartner für all diese Fragen und Aufklärungen
T
Tobibi
07.12.18 13:02
Die längere Seite des Grundstücks geht an der Straße entlang, so dass man das einfach im rechten Winkel zur Straße teilen kann und mehr oder weniger 2 gleichwertige Grundstücke erhält mit Zugang jeweils direkt von der Straße.
Dann werd ich mich wohl mal an´s Bauamt wenden, oder dem Besitzer sagen dass er das machen muss.
N
Nordlys
07.12.18 13:32
Das kannst Du tun. Die Teilung muss aber er veranlassen.
vermessenteilunggrundstückenotarbauamt