P
Pyrate
Unser Architekt hat uns den Architektenvertrag nach HOAI vorgelegt. Er ordnet unser Einfamilienhausbau-Vorhaben in Honorarzone 4 mit dem Mindest-Satz (Honorarsatz) ein.
Daneben veranschlagt er eine Pauschale für die Nebenkosten von 8%.
Unser Baugrundstück ist ein Hanggrundstück (Südhang). Der Hang verläuft diagonal im Baufenster mit einer Höhendifferenz von knapp 3m von der "obersten" Ecke des Baufensters diagonal zur "untersten".
Unser Frage ist nun, ob eine Einordnung in die Zone 4 zum Mindestsatz gerechtfertigt ist, bzw. wie diese Einordnung objektiv nachvollziehbar ist.
Habt ihr Tipps dazu? Ein anderer Architekt, mit dem wir mal in der Anfangsphase zu tun hatte sprach z. B. von Zone 3 und Mittelsatz.
Daneben veranschlagt er eine Pauschale für die Nebenkosten von 8%.
Unser Baugrundstück ist ein Hanggrundstück (Südhang). Der Hang verläuft diagonal im Baufenster mit einer Höhendifferenz von knapp 3m von der "obersten" Ecke des Baufensters diagonal zur "untersten".
Unser Frage ist nun, ob eine Einordnung in die Zone 4 zum Mindestsatz gerechtfertigt ist, bzw. wie diese Einordnung objektiv nachvollziehbar ist.
Habt ihr Tipps dazu? Ein anderer Architekt, mit dem wir mal in der Anfangsphase zu tun hatte sprach z. B. von Zone 3 und Mittelsatz.