Kostenschätzung Umbau Arztpraxis 186qm

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D

dertill

Die Kosten werden irgendwo zwischen 30.000 und 200.000 Euro liegen, sagt meine Glaskugel.
"ggf. etwas Elektro" ist nicht ausschreibungsfähig. Kann 500 € für neue Schalter und ein paar mehr Steckdosen in Eigenleistung sein, oder 10.000 Euro für neuen Sicherungskasten und neue Leitungen+Dosen vom Elektriker.

Zu den geplanten Maßnahmen:

Nur die eigene Wohnung umstellen auf Fußbodenheizung mit Öl-Zentralheizung geht nicht. Also schon, aber du brauchst einen extra Heizkreisverteiler mit Mischer.
Du kannst auch nicht einfach 15 cm aufbauen - außer du bist nicht größer als 1,70m. Sonst passt du nämlich nicht mehr durch die Türen. Außer es sind extra hohe Türen dann sieht es nur sch**** aus aber du passt durch. Alles in Allem ist eine flächendeckende Fußbodenheizung mit 10 cm Aufbau in diesem Fall Murks, wenn alles andere (Estrich, Türen) in Ordnung ist.

Es gibt Dünnschicht-Systeme für Fußbodenheizung zum Nachrüsten auf vorhandenen Estrich. Diese bauen 2-4 cm auf. Kosten liegen so bei 50-100 €/m je nach Typ. Aber auch hier hast du wieder die Öl-Heizungs-Mischer-Problematik und hydraulisch ist das auch schwierig, wenn alle anderen Wohnungen keine Fußbodenheizung haben.

Wenn der alte Estrich raus soll, ist das mit dem Aufbau wieder anders, aber auch dann hast du das Temperaturproblem und ein hydraulisches. Solltest du in jedem Fall vorher mit einem Fachmann klären. Aber wenn Geld eine Rolle spielt: So lassen ggf. Heizkörper tauschen.

Wenn du das Bad komplett erneuerst und dort den Estrich auch neu machst, kannst du dort eine Fußbodenheizung im Rücklauf vom Handtuchheizkörper verbauen, dann hast du im Bad immer warmen Boden. Badezimmerboden kannst du dann einfach komplett aus Wediplatten herstellen, darin schlitze für die Fußbodenheizung fräsen und befliesen. Anleitung dazu bei Wedi auf der Homepage. Dicke Dämmung, günstig, einfach.

Wieso Decken abhängen? Du wohnst im EG oben drüber ist beheizt. Da geht keine Wärme nach oben. Und sieht doch Schick aus.

Fenster: Fensterbaujahr/Produktionsdatum findest du im Glaszwischenraum am Abstandshalter - der silberne Streifen zwischen den Scheiben. Steht da irgendwo 1986 oder 7-86 oder 7/86 oder 01.07.86 oder 86? Also sind die Fenster aus dem Baujahr des Hauses? Der Holzrahmen sieht gut aus und alle Beschläge auch? Dann lass die Glasscheiben tauschen gegen neue mit Wärmeschutzverglasung. Die aktuellen Scheiben haben einen U-Wert von 3,0 neue Doppelverglaste haben 1,0. Spart 200 kWh/m² Fensterfläche im Jahr. Neue Dichtungen an den Flügelanschlägen vermindern Zugluft und sparen Lüftungsverluste ein.

Sind Fenster Sache der Einzeleigentümer oder WEG / Hausgeldrelevant? Vorher klären.
 
H

hanse987

Wenn ich es richtig verstehe kaufst du nur das Erdgeschoss. Die Stockwerke oben drüber haben andere Besitzer. Die müssten doch erst der Nutzungsänderung zustimmen? Dies schon geklärt?
 
C

Caspar2020

Sind Fenster Sache der Einzeleigentümer oder WEG / Hausgeldrelevant? Vorher klären.
Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum. Allerdings hindert dich nichts daran auf eigene Kosten aufzurüsten. Du darfst aber nicht das Erscheinungsbild der Fenster ohne Zustimmung der WEG verändern.

Auch mit dem Fußbodenaufbau und der Änderung von Außen ist wahrscheinlich WEG Zustimmungsflichtip.

Eingriff in die zentrale Ölheizung auch (sprich, neuer Mischerkreis etc).
 
N

nordanney

C

Caspar2020

Sorry, ohne Einwilligung der Gemeinschaft läuft nix! Du zerstörst gemeinschaftliches Eigentum, wenn Du ein Fenster ausbaust, bitte daran denken.
Wenn du das durch eine hochwertigeres fenster ersetzt, welches nicht das erscheinungsbild verändert, kannst du das so machen. Natürlich ist das dann teil des gemeinschaftseigentum.
 
N

nordanney

Wenn du das durch eine hochwertigeres fenster ersetzt, welches nicht das erscheinungsbild verändert, kannst du das so machen. Natürlich ist das dann teil des gemeinschaftseigentum.
Sorry, dass ich noch einmal korrigiere, aber Deine Aussage ist sachlich falsch. Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum und hast keine rechtliche Grundlage, die Fenster eigenmächtig zu tauschen. Selbst wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht, ist dies rechtlich nicht bindend, da das WEG drüber steht.
Maximal Instandhaltung kann durch die Teilungserklärung auf den jeweiligen Eigentümer abgewälzt werden.

Somit: Wenn die Eigentümergemeinschaft nicht zustimmt, darfst Du die Fenster nicht tauschen. Ach ja, das gilt übrigens auch für die Außenfensterbänke, tragende Wände sowie die Wohnungseingangstür. M.W. sogar für Außenjalousien und Rollläden - nur die innenliegenden Zugbänder z.B. gehören zum Sondereigentum.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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