ᐅ Vertrag mit Fertighaushersteller - Auf Lieferfrist beharren?
Erstellt am: 23.08.18 10:50
Hallo Leute,
wir haben Mitte März einen Vertrag bei einem Fertighaushersteller unterschrieben.
Dort wurde im Vertrage beschrieben das der Liefertermin ca. 5 Monate nach vorliegen aller Voraussetzungen (Bodengutachten, Baugenehmigung und Finanzierungsbestätigung) geliefert wird. Die geforderten Unterlagen haben wir knapp 6 Wochen später (Ende April) vorgelegt.
Also müsste die Lieferung bis Ende September erfolgen. Dies wird auf jeden Fall durch den Unternehmer nicht zu halten sein. Man vertröstet uns jetzt auf Anfang November. Vom Bauchgefühl denke ich auch das wird noch 1-2 mal verschoben,
Was würdet ihr mir raten? Soll ich mich mit dem Hersteller anlegen oder mir denken 1-2 Monate Verzug sind "tolerierbar" und "normal".
Ist die Formierung "ca. 5 Monate" nach vorliegen aller Voraussetzungen überhaupt nach neuen Recht zulässig? Muss hier nicht ein konkreter Liefertermin genannt werden?
Eine Preisgarantie wurde uns von 12 Monaten vertraglich zugesichert.
Vielen Dank für eure Hilfe
wir haben Mitte März einen Vertrag bei einem Fertighaushersteller unterschrieben.
Dort wurde im Vertrage beschrieben das der Liefertermin ca. 5 Monate nach vorliegen aller Voraussetzungen (Bodengutachten, Baugenehmigung und Finanzierungsbestätigung) geliefert wird. Die geforderten Unterlagen haben wir knapp 6 Wochen später (Ende April) vorgelegt.
Also müsste die Lieferung bis Ende September erfolgen. Dies wird auf jeden Fall durch den Unternehmer nicht zu halten sein. Man vertröstet uns jetzt auf Anfang November. Vom Bauchgefühl denke ich auch das wird noch 1-2 mal verschoben,
Was würdet ihr mir raten? Soll ich mich mit dem Hersteller anlegen oder mir denken 1-2 Monate Verzug sind "tolerierbar" und "normal".
Ist die Formierung "ca. 5 Monate" nach vorliegen aller Voraussetzungen überhaupt nach neuen Recht zulässig? Muss hier nicht ein konkreter Liefertermin genannt werden?
Eine Preisgarantie wurde uns von 12 Monaten vertraglich zugesichert.
Vielen Dank für eure Hilfe
Mit der Formulierung "ca. 5 Monate" hat man schlechte Chancen. Es ist immer sinnvoll im Bauvertrag genaues Datum (Beginn-Ende) festzulegen und es vertraglich festzuhalten.
ich weiß nicht ob es im Nachgang noch möglich ist die maximale Fertigstellungsfrist zusätzlich zu vereinbaren, da sollte man mit dem Anwalt sprechen.
ich weiß nicht ob es im Nachgang noch möglich ist die maximale Fertigstellungsfrist zusätzlich zu vereinbaren, da sollte man mit dem Anwalt sprechen.
Mit stellt sich halt die Frage, ob nach dem neuen Recht ab 01.01.18 eine Formulierung mit „ca.“ überhaupt zulässig ist. Wenn ich richtig in Erinnerung habe schreibt der Gesetzgeber vor einen konkreten Termin zu nennen.
Und wenn der so sein sollte, ist die Frage wie dies zu bewerten ist.
Und wenn der so sein sollte, ist die Frage wie dies zu bewerten ist.
H
HilfeHilfe23.08.18 16:43Skyfire schrieb:
Mit stellt sich halt die Frage, ob nach dem neuen Recht ab 01.01.18 eine Formulierung mit „ca.“ überhaupt zulässig ist. Wenn ich richtig in Erinnerung habe schreibt der Gesetzgeber vor einen konkreten Termin zu nennen.
Und wenn der so sein sollte, ist die Frage wie dies zu bewerten ist.Das kann nur der RA bewerten . Ob man jetzt mit der Keule kommt und gegen einen großen vorgeht der euch quasi was fertiges liefern will . Warum habt ihr keinen Termin samt Vertragsstrafe ausgemacht . Ich würde als unternehmen nix nachhaltiges schlucken . Zumal ihr eine Festpreisgarantie habtSkyfire schrieb:
Und wenn der so sein sollte, ist die Frage wie dies zu bewerten ist.Imho wär dies dann ungültig. Willst du aus dem Vertrag?
Was sagt denn dein Vertrag zu Verzug und wieviel Geld gibts dafür?
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