ᐅ Baufertigstellungsbürgschaft für die Fertigstellung notwendig?
Erstellt am: 09.08.18 23:36
Hallo,
wir starten nächste Woche mit dem Bau. Es ist ein kleinerer bis mittlerer regionaler Bauunternehmer.
Nun frage ich mich ob ich so eine Art Bürgschaft zur Fertigstellung haben sollte? ( Damit werben ja große Häuseblauer. )
Oder ist das Quatsch ?
Ich habe volles Vertrauen in die Firma, bezahlt wird nach Baufortschritt.
Ich kenne das eigentlich nur vom
Hausbau meines Vaters. Der hat vor 5 Jahren mit einem freien Architekten gebaut, und hat von den Gewerken so eine Bürgschaft bekommen, dass die 5 Jahre Gewährleistung auf jedenfall abgesichert waren.
Dank euch für die Aufklärung
wir starten nächste Woche mit dem Bau. Es ist ein kleinerer bis mittlerer regionaler Bauunternehmer.
Nun frage ich mich ob ich so eine Art Bürgschaft zur Fertigstellung haben sollte? ( Damit werben ja große Häuseblauer. )
Oder ist das Quatsch ?
Ich habe volles Vertrauen in die Firma, bezahlt wird nach Baufortschritt.
Ich kenne das eigentlich nur vom
Hausbau meines Vaters. Der hat vor 5 Jahren mit einem freien Architekten gebaut, und hat von den Gewerken so eine Bürgschaft bekommen, dass die 5 Jahre Gewährleistung auf jedenfall abgesichert waren.
Dank euch für die Aufklärung
H
HilfeHilfe10.08.18 06:34Wie soll so eine Bürgschaft aussehen ?
Ein DINA4 Blatt mit dem Foto vom Chef ???
Alles was keine Bankbürgschaft ist vom Bauträger über etwaige Mängel in Geldeinheit ist nöchts wert.
Und so eine Bürgschaft wirst du nicht kriegen, eher wird es die Firma von Dir einfordern
Ein DINA4 Blatt mit dem Foto vom Chef ???
Alles was keine Bankbürgschaft ist vom Bauträger über etwaige Mängel in Geldeinheit ist nöchts wert.
Und so eine Bürgschaft wirst du nicht kriegen, eher wird es die Firma von Dir einfordern
diese Art der Bürgschaft gibt es schon, ich meine der Town & Country Mutterkonzern bietet das an. Für kleine Mittelständler ist die Bürgschaft eher unüblich, dort gibt es keinen Franchiseunternehmer der pleite geht, für den dann der Mutterkonzern einspringt.
Im Mittelstand ist Pleite = Pleite, deshalb hat der Gesetzgeber versucht das Risiko zu minimieren und den Zahlungsplan vorgeschrieben und Vorkasse verboten.
Im Mittelstand ist Pleite = Pleite, deshalb hat der Gesetzgeber versucht das Risiko zu minimieren und den Zahlungsplan vorgeschrieben und Vorkasse verboten.
Bei uns stand das im Notarvertrag, dass wir wenn der Bautyp kein Bürgschaftskonto hat, von der ersten Rate 5% einbehalten können.
Haben wir auch getan. Hat er dann mit der vorletzten Rate bekommen, weil alles super geklappt hat.
Unsere Nachbarn haben das nicht gemacht mit der Begründung: kleines Dorf, lokaler Maurer, persönlich bekannt, der arbeitet vernünftig.... hat er auch. Aber da verlasse ich mich nicht drauf bei solchen Summen.
Haben wir auch getan. Hat er dann mit der vorletzten Rate bekommen, weil alles super geklappt hat.
Unsere Nachbarn haben das nicht gemacht mit der Begründung: kleines Dorf, lokaler Maurer, persönlich bekannt, der arbeitet vernünftig.... hat er auch. Aber da verlasse ich mich nicht drauf bei solchen Summen.
Bevor nicht geklärt ist, ob eine Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft (ab Abnahme), gemeint/gewünscht sind, ist eine präzise Antwort nicht möglich.
Ist es keine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“, bleibt sie ohnehin ein Papiertiger, da sonst ohne Anerkenntnis oder rechtskräftiges Urteil über das „Ob“ eines (bestrittenen) Mangels der Bürge nicht zahlen wird, schließlich will er dann im Innenverhältnis zum Bauunternehmer dort ja noch Regressansprüche geltend machen....
Einbehalte sind viel praktikabler. Einzig im Insolvenzfall ist eine Bürgschaft „werthaltig“.
Ist es keine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“, bleibt sie ohnehin ein Papiertiger, da sonst ohne Anerkenntnis oder rechtskräftiges Urteil über das „Ob“ eines (bestrittenen) Mangels der Bürge nicht zahlen wird, schließlich will er dann im Innenverhältnis zum Bauunternehmer dort ja noch Regressansprüche geltend machen....
Einbehalte sind viel praktikabler. Einzig im Insolvenzfall ist eine Bürgschaft „werthaltig“.
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