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ᐅ Darf der Notar Fragen von Käufer an Verkäufer weitergeben?


Erstellt am: 10.07.18 22:12

H
Hausbauer1
10.07.18 22:12
Hallo zusammen,

wir hatten zum Kaufvertragsentwurf noch einige Fragen an den Notar, die wir diesem geschickt haben. Heute haben wir mitbekommen, dass der Verkäufer/ Bauträger vom Notar unsere Fragen 1:1 weitergeleitet bekommen hat.

Aus meiner Sicht ist dadurch das Vertrauensverhältnis erheblich gestört und ich frage mich, ob der Notar damit nicht eklatant gegen seine Pflichten verstoßen hat. Ich denke ernsthaft dem Notar meiner Verärgerung hierüber sehr deutlich mitzuteilen. Ich befürchte allerdings, dass auch dies 1:1 beim Verkäufer landet.

Wie würdet Ihr in einer solchen Situation vorgehen? Darf der Notar so handeln? Danke.

Beste Grüße
HB1
Y
ypg
10.07.18 22:16
Was war denn Inhalt der Fragen? Manches kann ja nur der Verkäufer wissen.
H
Hausbauer1
10.07.18 22:30
Es ging um Fragen, wie bestimmte Themen zu verstehen sind, mit denen man als Laie nun mal nicht täglich zu tun hat. Zum Beispiel zur Gewährleistung, Voraussetzungen für Finanzierung. Also durchaus Fragen, die der Notar ohne den Verkäufer beantworten kann. Punkte, die aus unserer Sicht mit dem Verkäufer zu klären waren, haben wir auch direkt an diesen adressiert.
Z
Zaba12
11.07.18 06:00
Was hast du von einer Antwort „Ja“ oder „Nein“? Was machst du dann mit der Antwort? Ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht?
H
HilfeHilfe
11.07.18 06:42
Fragen zu Gewährleistung kann nur dein Bauträger beantworten. Da gibt es viel zu spezielle Dinge, zB hatten wir mal ein wenig Stress was technische Geräte angeht und ob 2 oder 5 Jahre Gewähr.

Voraussetzung für Finanzierung ? Das steht in deinem Kreditvertrag, oder was sollte er da beantworten ?

Grundsätzlich wird der Notar auch nie was beantworten wovon er keine Ahnung hat.
Y
ypg
11.07.18 08:28
Wir haben unsere Fragen direkt beim Termin gestellt. Da sind beide Parteien ja zur Unterschrift zugegen.
Ich versteh dieses Misstrauen nicht: das ist Euer Baupartner, der Bauträger - nicht Euer Feind.

Und ja: Gewährleistungen sind individuell und kann nur Dein VertragsPARTNER beantworten.
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