1.2.3. Massivbau GmbH

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L

Lurcher

Hallo zusammen,

verfolge seit langem das Forum. War wohl zu erwarten, dass irgendwann das Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dies haben zwei Firmen beantragt. Es wird nun geprüft, ob Masse vorhanden ist. Falls ja wird das Verfahren eröffnet, falls nicht dann war´s das.
Zum Glück haben wir noch im November die Kündigung ausgesprochen und per Gerichtsvollzieher, wie manch anderer auch, der Fa. 123 Massivbau zustellen lassen.
Der Insolvenzverwalter wird in seiner Prüfung ermitteln, ob noch Zahlungen ausstehen und diese, unabhängig von den Gründen, da er die Buchhaltung prüft, einfordern. Also liebe Mitgeschädigte, darauf achten. Solltet Ihr von einem Anwalt bzw. dem möglichen Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten, damit umgehend, wenn nicht schon vorhanden, zum Anwalt und widersprechen.
Wir machen nun den Hausbau in eigener Regie. Leider haben wir viel zu lange gewartet. Es entstehen Mehrkosten aber irgendwie wird es klappen. Die noch ausstehenden Gewerke und die Handwerker regieren schneller als mit diesem Bauträger. Trotzdem können wir erst im kommenden Jahr einziehen, obwohl wir schon seit Oktober 2009 am bauen sind.

Trotzdem erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
 
1

123willy

Ist eine Firma Insolvent so giebt´s weder Garantie noch Gewährleistung (außer man hat den Handwerker selbst bezahlt....also nicht an 123.).....auch keine Mängelbeseitigung.... den kein Handwerker kommt für ein Dankeschön auf Deine Baustelle.
zu viel bezahltes Geld geht in die Insolvensmasse (also rechtzeitig hinten anstellen)noch nicht erbrachte Sachleistungen entfallen......
d.h alle die für ein Baufortschritt bezahlt haben ,aber noch nichts auf der Baustelle erbracht wurde ,........haben Pech gehabt.....So eine Sch..ße .....

lg
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG ******* 1.2.3. Massivbau GmbH

Hallo Bauherren der 1.2.3. Massivbau GmbH!

Hier die Insolvenzanmeldung lt. Insolvenzbekanntmachungen!



Amtsgericht Ansbach
- Insolvenzgericht -

Promenade 8, 91522 Ansbach
Telefon: 0981/58-0 , Fax: 0981/58-405
Bankverbindung: Bayern LB München, Kto.: 24919, (BLZ 700 500 00)


Geschäftsnummern: 3 IN 444/10 und 3 IN 485/10
(Bitte immer angeben)

Ansbach, 08.12.2010




Beschluss


In den Verfahren über die Anträge der

Marianne und Jürgen Wenzel, Riedleinweg 6, 89075 Ulm
Fa. HaTeCo GmbH, Steinbruchgasse 5, 96489 Niederfüllbach


- Gläubiger -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

Fa. 1.2.3.Massivbau GmbH, Molkereiweg 1a, 91608 Geslau, Regi*-
stergericht Ansbach, HRB 2501


gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Wolfgang Stelzer, Molkereiweg 1a, 91608
Geslau

- Schuldnerin -


1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver*-
Änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 08.12.2010
um 12:00 Uhr

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer,
Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg,
Telefon: 0911-9990990,
Telefax: 0911-99909950


2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustim*-
mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt

zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens Decken wird

und

als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des
Unternehmens der Schuldnerin bestehen.

Das Gutachten ist binnen 6 Wochen zu erstellen.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort die
Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem
vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außen*-
stände der Schuldnerin einzuziehen, freies Vermögen - so*-
weit der Sicherungszweck dies erfordert - zu verwerten, so*-
wie Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und treuhän*-
derisch zu verwahren, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.

6. Den Gläubigern wird die Einziehung offener Forderungen, so*-
wie die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder mit
debitorischen Salden untersagt, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.

7. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuld*-
nerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt,
§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

8. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23 Abs. 1
Satz 3 InsO.
 
B

Bauherrennotruf

Vorläufiges Insolvenzverfahren1.2.3. Massivbau GmbH

Hallo betroffene Bauherren!

Ein Wichtiger Hinweis für Sie alle!

1. Bitte achten Sie darauf, dass nicht ungekündigt (möglichst
außerordentlich, die Kündigung sollte eine Rechtsgrundlage haben) in die
Eröffnung der Insolvenz schlittern, da dann eine außerordentliche
Kündigung kaum mehr möglich sein wird. Nur noch eine normale
Kündigung und damit wären Sie dann Schadensersatzpflichtig gegenüber
dem Insolvenzverwalter.

2. Bedenken Sie bitte, dass das IV nur im Interesse seiner Aufgabe handeln
darf, insofern sind auch seine wohlwollenden Äußerungen zu bewerten.

3. Beachten Sie bitte immer einen Anwalt für die Kündigung einzusetzen,
weil Sie sonst Probleme mit Ihrer finanzierenden Bank bekommen
könnten.

4. Achten Sie darauf, dass Sie nach der Kündigung, bevor Sie weiterbauen,
eine Leistungsabgrenzung, zu der auch die 123, bzw. nach
Insolvenzeröffnung, ein eingestzer Vertreter des IV mit eingeladen
werden muss, da sich sonst daraus für Sie rechtlich erhebliche Nachteile
ergeben.

5. Vor allem keinerlei Zahlungen mehr leisten, bis Weiteres und Wichtiges
geklärt ist.

Das ist nur ein kleiner Auszug von dem, was man beachten muss. Es gibt noch vieles wo Sie darauf achten müssen, was ich aber hier nicht zu offen einstelle, damit sich nicht der IV daran langhangeln kann.

Ich bitte Sie vor allem umsichtig und nicht übereilt zu handeln. Notfalls warten Sie erst mal bis der IV sich bei Ihnen meldet.
 
S

Schwarzwäldler

Hallöchen!!!

Seit langem beobachten wir das ganze hier und ich habe so eine WUT gegen diese Firma und dessen Geschäftsführer ist könnte platzen.

Wir haben mit unserem Anwalt eine außerordentliche Kündigung der Firma ausgesprochen, diese will die nicht akzeptieren. Und das beste Kamm gestern als wir einen Riesen Brief erhalten haben, wo die Rechtsanwälte der Firma uns auf Schadenersatz Klagen.

Hat noch jemand von euch eine Klage bekommen wenn JA bitte melden, denn das kann nicht sein, dass wir alle Leiden und die so davonkommen!
 
S

sitzriese88

Hallo zusammen!

Heute ist mir ein neues Schreiben von einem neuen Anwalt / Insolvenzverwalter ins Haus geflattert.
Zuerst mal stimmt mein Name in der ganzen Sache schon mal nicht (Adresse war richtig) und zum zweiten sollen wir bis zum 17.12.2010 eine enorme Summe die ich jetzt hier nicht nennen möchte auf ein Treuhandkonto überweisen....
Mal gespannt was mein Anwalt dazu sagt oder auch noch andere Betroffene hier im Forum.

Bitte melden!
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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