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ᐅ KFW Darlehen 153 zweckmässige Nutzung - Was zählt dazu?


Erstellt am: 29.03.18 17:25

P
Paddy_0511
29.03.18 17:25
Moin zusammen,

die KFW hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgezahlte Kreditsumme der IBSH bzw KFW Bank nur für Rechnungen von vom Bauträger verwendet werden dürfen, die für das Energieeffiziente bauen bestimmt sind. Das z.b. Erdarbeiten nicht dazu zählen habe ich schon rausgefunden. Aber was ist mit den anderen Punkten?
Außen und Innenwände, Sockel etc?
Die KFW sagte nur, wenn sie mal Stichprobenartig kontrollieren und die Rechnungen nicht ordnungsgemäß sind dann gibts Probleme. Dachte der ganze Hausbau zählt dazu? Klar Außenanlagen und Küche etc nicht.

Vielen Dank
T
toxicmolotof
29.03.18 19:25
Nimm einfach die Rechnungen, die zum Gebäude und zur Heiztechnik gehören. Im Prinzip ist das schon lächerlich, weil am Ende alles ein großer Topf ist, aber was soll es...

Bodenplatte, Außenwände, Dach, Fenster, Dämmung, Heizung... Dann sollte das Geld weg sein.
P
Paddy_0511
19.10.18 15:46
Ja, ist ein großer Topf. Eigl zählt ja das ganze Haus dazu, aber eine richtige Liste findet man auch nicht....
Z
Zaba12
19.10.18 15:58
Du hast es doch schon selbst gut beschrieben. Alles was Energieeinsparverordnung relevant ist. Der komplette Rohbau also Maurerarbeiten, Betonarbeiten. Danach sind die 100k€ schon weg
Y
ypg
19.10.18 15:58
Wenn es ein Energieeinsparverordnung-Haus wird, ist es egal, über was der Bautenstand lautet. das rechnet sich doch im Laufe des Baus wieder auf.
Die Erdarbeiten werden mit der Bodenplatte abgerechnet. Und die ist ja wieder Energieeinsparverordnung, da zum Haus dazugehörig.
P
Paddy_0511
19.10.18 16:00
Wird schon werden. Heizung, Rohre, Dach und Putz sollten Ja au h dazu zählen. Klar Fliesen und Kpche etc nicht. Denke das meinen die sich, damit man solche Dinge nicht damit bezahlt .
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