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ᐅ Einliegerwohnung– Steuererklärung - Lohnsteuer monatlich?


Erstellt am: 24.02.18 18:20

K
Katdreas
24.02.18 18:20
Hallo liebes Häuslebauer,

ich bin sehr verwirrt und hoffe der ein oder andere kann mir mit seinen Erfahrungen und Wissen helfen um etwas Klarheit zu bekommen.
Wir haben ein Grundstück gefunden und planen gerade mit einem Generalunternehmer ein Haus mit Einliegerwohnung im Keller.
Die Einliegerwohnung ist für meine Mutter gedacht, die aus Altersgründen auf lange Sicht nicht mehr allein zurecht kommen wird.

Mir ist klar das wir einen Mietvertrag schließen müssen mit mind 75% der ortsüblichen Miete und das wir die Mieteinnahmen inclusive Nebenkosten versteuern müssen.
Hier die erste Frage: erfolgt das wie bei der Lohnsteuer monatlich oder einmalig bei der Steuererklärung?
Heizkosten zählen ja bei Vermietung zu Nebenkosten. Wie funktioniert das bei einer Wärmepumpe? Da sind die Heizkosten ja Stromkosten und die zahlen Mieter normal doch direkt an den Versorger?

Was müssen wir den schon jetzt bei der Planung und in der Bauphase beachten um später keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen bzw. um möglichst viel bei der Steuererklärung absetzen zu können?
Hab schon mehrfach gelesen eine Einliegerwohnung würde sich bei Vermietung an Verwandte sogar „lohnen“. Kann ich mir nicht so ganz vorstellen... aber egal, wir bauen die Einliegerwohnung nicht um Geld zu sparen sondern um meiner Mutter das Altersheim zu ersparen...

Ich hab gelesen man sollte die Einliegerwohnung getrennt vom Rest finanzieren, also separaten Kredit aufnehmen da die anfallenden Zinsen bei der Steuer abgesetzt werden können. Das man da das Eigenkapital in den selbstgenutzen Teil steckt und den Kredit für den selbstbewohnten Teil mehr bedient klingt für mich schon logisch aber wie funktioniert das in der Praxis? Evtl. hat man ja eh scho 2 Kredite (KFW und normale Bank). Werden das dann beim Bau mit Einliegerwohnung 4?!?

Über AFA kann man ja 2% der Herstellungskosten absetzten. Aber wie ermittelt man die denn bitte? Klar man kann vom GU eine separate Rechnung für z.B das Badezimmer in der Einliegerwohnung verlangen aber wie ist das mit dem Rest?
Für was brauche ich den alles sperate Rechnungen?
Und zählt da nur das Haus oder auch (anteilig?) Kosten für Baunebenkosten, Außenanlagen, Carport etc.?

Sollte man schon jetzt im Vorfeld eine Beratung bei Steuerberater machen oder ist das übertrieben? Falls das jemand gemacht hat, was kostet so eine Beratung?

Finanzierungsgespäche hatten wir bis jetzt nur um zu schauen wie viel wir uns leisten können. Konkret klären wir die Finanzierung erst wenn wir wissen was uns das Haus kosten wird bzw. wie hoch unser Kreditbedarf ist. Der GU kennt sich da nicht wirklich aus (muss er wohl auch nicht) daher denke ich er muss von uns gesagt bekommen was wir in Hinsicht auf Steuerangelegenheiten brauchen.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und bedanke mich schon mal
N
Nordlys
24.02.18 19:21
Viele Fragen...
Versteuert wird jährlich über die Est. Erklärung. Anlage Vermietung Verpachtung. Google die mal und schau sie Dir an.
Herstellungskosten sind die Kosten der Wohnung ohne Grundstück und ohne Einbaumöbel. Wie zu ermitteln bei Mischmasch? Du weißt, dass Haus ohne Land hat 412 ooo gekostet. Es hat 212 qm. Wohn und Nutzfläche. Davon entfallen auf die Wohnung 69. Der Rest ist Dreisatz.
Steuerberater zuvor befragen. Ja. Du hast keinen? Such Dir einen und lass es 200,- kosten. Dafür gibt es schon was. An guter Beratung. Karsten
K
Katdreas
24.02.18 19:49
Danke für die Antwort. Kann das jeder Steuerberater oder auf was sollte man bei der Auswahl achten?
Also immer alles anteilig rechen? Oder nur bei den Kosten die man nicht trennen kann?
Man kann ja in der Hauptwohnung alles Fliesen und in der Einliegerwohnung nur das nötigste oder Elektrorollos in der Hauptwohnung und in der Einliegerwohnung manuelle Rollos verbauen
N
Nordlys
24.02.18 20:03
Es kann jeder Steuerberater.
Sollte wenigstens.
Anteilig rechnen ist immer ne Krücke. Aber wie willst Du es sonst tun mit ner Einliegerwohnung.? Es wird sich kaum auseinander rechnen lassen, was sie real für sich kostet.
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