Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153

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M

MayrCh

Die Nummer mit extra Isolierung (Schall?) trifft auf Wohnungsbau zu, aber nicht auf mehrere Wohneinheiten in einem Ein/Zweifamilienhaus.
Woher kommt dieser Irrglaube?
Die eingeführte technische Baubestimmung lt. Landesbauordnung hierzu ist die DIN 4109. Diese betrifft die Schallübertragung innerhalb Geschoss-Wohnungsbauten und Einfamiliendoppel- und reihenhäusern.
Sobald 2 WE wie auch immer in einem Gebäude ist die 4109 absolutes Minimum. Deshalb auch ggf.. baulicher Mehraufwand ggü. reinem Einfamilienhaus, da dort keine Schallübertragung zw. unterschiedlichen Wohneinheiten.
 
Y

ypg

Deine Überschrift ist falsch und muss heißen:

KFW-Förderung 153 wegen einer zweiten WE im Haus [emoji2]
Man baut doch nicht wegen einer Förderung etwas, was man gar nicht haben will und schröpft so Vater Staat!
 
T

toxicmolotof

Dir Ausformulierung ist falsch @ypg.

Es muss heißen: [...] und schröpft so alle Steuerzahler.

Nun gut, das geht zu weit.
 
A

Alex85

Woher kommt dieser Irrglaube?
Die eingeführte technische Baubestimmung lt. Landesbauordnung hierzu ist die DIN 4109. Diese betrifft die Schallübertragung innerhalb Geschoss-Wohnungsbauten und Einfamiliendoppel- und reihenhäusern.
Sobald 2 WE wie auch immer in einem Gebäude ist die 4109 absolutes Minimum. Deshalb auch ggf.. baulicher Mehraufwand ggü. reinem Einfamilienhaus, da dort keine Schallübertragung zw. unterschiedlichen Wohneinheiten.
Also zunächst einmal geht es hier weder um Geschoss-Wohnungsbau, noch Einfamiliendoppel- oder reihenhäusern.
Des Weiteren definiert die KfW für sich und ihr Förderprogramm selbst, was als eigenständige Wohnung zu verstehen ist und diese Kriterien sind erheblich weniger weit reichend, als die von dir genannten Regelwerke.

"Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnung geeignet und dazu bestimmt ist."

Knackpunkt ist der eigene Zugang der eben nicht mal eben hergestellt werden kann, wenn in einem Einfamilienhaus eine Etage derart abgetrennt werden soll. Da brauchts ein Mehr an Wohnungstüren, gemeinsamer Flur und/oder dergleichen.

Wer diese Kritieren erfüllt braucht zudem keinerlei schlechtes Gewissen haben oder Strafverfolgung erwarten, weil er die Förderkritierien schlicht vollständig erfüllt. Auch wenn manchem diese Subvention nicht schmeckt.
 
T

toxicmolotof

die zur dauerhaften Wohnung geeignet und dazu bestimmt ist.
Womit der Alex wieder bei den tollen Definitionen ist. Wer bestimmt denn, ab eine Wohnung als Wohnung bestimmt ist? Beachte bitte die Kausalkette dahinter.

Ich kenne genügend Personen, die eine zweite Wohneinheit geplant (und auch ausgeführt) haben und demnach zwei oder drei Mal die Förderung in Anspruch nehmen konnten. Aber wer A sagt muss in meinen Augen auch B sagen können. Es muss, wie du selber sagst, als eigenständige Wohnung geeignet und bestimmt sein.
 
C

Caidori

Huhu,

wir sind ja gerade auch am bauen inkl 2. Wohneinheit - wird benötigt zz - wenn dort aber niemand wohnen soll und man nur die Förderung haben will sollte man sich den Mehraufwand schon überlegen.
Wir mussten zb sehr wohl in der Einliegerwohnung ein gewisses mehr an Schallschutz zb betreiben, das musste zwar nicht in den KFW Antrag, aber in den Bauantrag.
Vom 2. Bad, den Anschlüssen für die Küche und den eigenen Zähler und der Haustüre ganz zu schweigen.

Sicherlich kosten all die Sachen nicht die vollen 100000 die man bekommt, aber umsonst ist es trotzdem nicht.

Für uns war nur wichtig das wir nicht gezwungen sind zu vermieten, falls unser Mitbewohner mal nicht mehr ist und die Kids kein Interesse daran haben.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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