KfW-Kredit + Tilgungszuschuss für Einliegerwohnung

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Alderney

Alderney

Ok, danke. Uns wurde suggeriert, dass sich der Bau der Einliegerwohnung (im Vergleich zu einem normalen (Wohnkellerraum, der an der Stelle sowieso vorgesehen ist) durch den 2. Tilgungszuschuss der KfW bei einfacher Ausstattung quasi selbst tragen kann. Durch diese Aussage haben wir den Bau einer Einliegerwohnung erst in Betracht gezogen. Klang nach einer guten Idee. Bei anteilsbezogener Förderung sieht das natürlich wieder anders aus, zumal das Thema Einliegerwohnung zu Beginn unserer Planungen eher keines war...
 
A

Alex85

Hast du dein Wissen aus der Praxis oder aus der Theorie und interpretierst das, was du liest?

Extrembeispiel:

Ich baue ein Mehrfamilienhaus, Studentenwohnheim, bestehend aus einer 300qm Penthouse-Wohnung und 20 Studentenwohnungen a 25qm (die den Ansprüchen der KFW genügen).

Gebäudebaukosten 2,0 Mio Euro. (2500Euro/qm)

Davon 2,0 Mio KFW Fördermittel 153?
Na, Argumente mal wieder alle?

Ich habe dir Quellen genannt. Schau sie dir doch mal an.
Nein, ich habe sowas nicht selbst gebaut. So wenig wie du das Mehrfamilienhaus mit Penthousewohnung und 20 Stundentenwohnungen gebaut hast.
Tatsächlich fehlen auf der KFW Website jegliche Anhaltspunkte, dass dein Konstrukt nicht möglich wäre. Ich wüsste auch nicht, was daran so falsch wäre. Das Förderziel des Programms 153 würde damit erfüllt werden.
Dass nicht mehr Kredit abgerufen werden kann, als Kosten für das Gebäude entstehen, ergibt sich schon durch die Durchleitung der Bank. Und es steht sicher auch irgendwo im Kleingedruckten. Das will ich nicht in Abrede stellen. Dennoch reden wir hier über ein Kreditvolumen, keine Erstattung von Investitionskosten ggf. über 100% der Investition hinaus.
Es gibt im gesamten Verfahren aber nirgends einen Anhaltspunkt, dass die Kosten je Wohneinheit eine Rolle spielen (Gegenfrage: Zählt dann zur fiktiv 80T€ teuren Einliegerwohnung auch der fiktiv 20T€ teure Tiefgaragenstellplatz zum Wert der Wohneinheit?)

Wohngebäude im Sinne dieses Förderprogramms sind Gebäude nach § 2 Energieeinsparverordnung
(Energieeinsparverordnung), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen,
einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Keine Wohngebäude
im Sinne dieses Förderprogramms sind Boardinghäuser (als Beherbergungsbetrieb
mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -Wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Diese Listen sind abschließend. Wüsste nicht, was daran interpretierfähig wäre.

Im Formular zur Bestätigung nach Durchführung sind als Anlage Rechnungen zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten bezogen auf das Investitionsobjekt, welches x Wohneinheiten haben kann, beizulegen.
 
T

toxicmolotof

"Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 EUR pro Wohneinheit."

Kann man so lesen wie du das willst oder so lesen wie ich es beschrieben habe. Soweit sind wir uns wohl einig.

Ich kann dir aber aus der Praxis berichten (ja ich habe bei so was mitgewirkt), dass ein wie oben von mir beschriebenes Vorhaben in etwas anderer Konstellation vor 8 Jahren nicht genehmigungsfähig gewesen wäre wenn man den vollen Betrag beanspruchen will. Anteilig stellte es aber kein Problem dar.

Um aber auf den TE einzugehen: Sofern auf die Einliegerwohnung irgendwie 100 TEUR an Baukosten aufzuteilen sind stellt es kein Problem dar auch dafür 100 TEUR zu beantragen. Werden es nur 80 TEUR, dann auch diese. Sofern tatsächlich eine Vermietung geplant ist, macht eine Aufteilung der Kreditmittel steuerlich sowieso Sinn bzw. können, sofern dann unterschiedliche Tilgungen geplant sind, das Leben leichter machen. Hierzu Verweis auf eine Beratung durch einen Steuerberater.
 
C

Caidori

Hi,

das was Toxicmolotow schreibt kann ich nicht bestätigen, im Gegenteil.

Wir bauen zu ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und haben den doppelten KFW Kredit bewilligt bekommen.
Die Einliegerwohnung hat nur 40qm und kostet im gesamten sicherlich keine 100000 €, die Voraussetzung war lediglich das es eine "echte" Wohnung ist: sprich über 30qm, eigenes Bad, Küche möglich inkl Anschlüsse und separate Zähler.

Es wurde genehmigt und die Gelder sind mittlerweile fast komplett abgerufen, heißt also die normalen Rechnungen haben offenbar auch gereicht.

Viele Grüße Tina
 
A

Alex85

Mich hat es nicht losgelassen und daher hab ich einfach mal bei der KFW angerufen und gefragt.

Die Kosten je Wohneinheit sind nicht nach zu weisen. Die Kosten des Gesamtgebäudes müssen das Kreditvolumen übersteigen.
Schlagworte waren Pauschalförderung und Vereinfachungsgründe.
 
A

arnonyme

Hat Jemand Lust mit mir ein Studentenwohnheim nach KfW40+ Standard zu bauen?


Ne Spaß beiseite, ich denke das rechnet sich nicht, habe noch kein Mehrfamilienhaus nach KfW40+ Standard gesehen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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