Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen


Erstellt am: 18.10.17 21:12

U
Username_wahl
18.10.17 21:12
Hallo, wir wohnen seit 2016 im neuen Haus und haben nun vorm Haus pflastern lassen.
Die Berücksichtigung bei der Lohnsteuer (Eintragung von Freibetrag) wurde jedoch mit der Begründung Neubaumaßnahme abgelehnt. Lohnt sich der Widerspruch?
T
toxicmolotof
18.10.17 21:35
Steuerberatung ist den Steuerberatern vorbehalten. Daher darf dir vermutlich niemand hier eine Beratung oder Empfehlung geben.

Ich würde in dieser Situation einen Steuerberater konsultieren, der geschickerweise auch direkt den Einspruch schreiben soll. Das Stichwort bleibt: haushaltsnahe Dienstleistung. (vermutlich hattest du es damit versucht), vielleicht muss man den Sachbearbeiter aber zu seinem Glück verhelfen.
A
Alex85
18.10.17 21:50
google halt mal, welcher zeitlicher Abstand zwischen Bezug und Dienstleistung liegen muss. Ich meine ein Jahr. Sollte sich schnell finden lassen.
M
markus2703
19.10.17 09:27
Ob das als Freibetrag eingetragen wird weiss ich auch nicht, aber du kannst auf jeden Fall in der Steuererklärung die Lohnkosten (kein Material) als Handwerkerleistungen geltend machen.
E
Eldea
19.10.17 13:06
Geht es dir um die 1.200 € (6.000 €) Handwerkerkosten die du dann absetzten möchtest? Falls ja, dann sollte das gehen ab Einzug. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Muss mal schauen, ob es hierzu noch ein BFH Urteil nach 2011 gab [emoji848]
B
Basti2709
19.10.17 13:52
Genauso habe ich das auch gemacht, im Januar 2016 eingezogen im Juni Pflastern lassen.

Die Lohnkosten von 4.000 Euro aber als Handwerker Dienstleistung angegeben und 20% (800 Euro) zurück erhalten. Genauso mit der Elektrik in der Garage und dem Carport sowie bei der Installation des Blitzableiters.

Alles in allem die 1.200 Euro voll ausgeschöpft.
pflasternfreibetraglohnkosten