ᐅ Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen
Erstellt am: 18.10.17 21:12
denz. schrieb:
Also angenommen das Haus ist am 1.10.18 bezugsfertig. Einzug ist am 5.10.18. D.h. ab nun existiert der Haushalt. Umgemeldet wird am 10.10.18.
Müssen Ausgührungszeutraum und Rechnungsstellung nach dem 10.10.18 sein? Oder interessiert nur die Rechnungsstellung? Oder ist kein Nachweis der Meldebescheinigung nötig?Wichtig ist hier immer das Leistungsdatum nicht das Rechnungsdatumwir haben die Erdarbeiten im August gemacht, im Oktober bezahlt und im neuen Jahr eingereicht. Einzug 31.10
wurde voll angerechnet
Pflasterarbeiten nach Einzug in Auftrag gegeben, wurde voll angerechnet. beim ersten wollten die noch die Rechnung haben, beim zweiten haben wir die gleich mitgeschickt. gab sonst keine Probleme. waren wohl froh, das überhaupt jemand auf Rechnung sowas macht ^^
wurde voll angerechnet
Pflasterarbeiten nach Einzug in Auftrag gegeben, wurde voll angerechnet. beim ersten wollten die noch die Rechnung haben, beim zweiten haben wir die gleich mitgeschickt. gab sonst keine Probleme. waren wohl froh, das überhaupt jemand auf Rechnung sowas macht ^^
B
Bieber081510.01.18 08:33Egon12 schrieb:
Mit diesem Urteil v 13.7.2011, VI R 61/10 (BStBl 2012 II. 232), hat der BFH entschieden, dass [...]Nochmals vielen Dank!Mir war diese Darstellung bei Abgabe der Steuererklärung irgendwann im Sommer 2017 dann auch bekannt. Die fraglichen Leistungen erfolgten einige Wochen/Monate nach unserem Einzug ins fertige Haus (ebenfalls Ummeldung) und wurden selbstredend per Überweisung bezahlt. Trotzdem hat das Finanzamt anders entschieden, nun warten wir die Reaktion auf den Widerspruch ab.
Es geht bei uns um die Erstellung eines Zauns, das Anlegen einer Rasenfläche im Garten und die Erstellung einer Attika-Abdeckung an der Garage.
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