W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen


Erstellt am: 18.10.2017 21:12

Eldea 08.01.2018 17:13
denz. schrieb:
Also angenommen das Haus ist am 1.10.18 bezugsfertig. Einzug ist am 5.10.18. D.h. ab nun existiert der Haushalt. Umgemeldet wird am 10.10.18.
Müssen Ausgührungszeutraum und Rechnungsstellung nach dem 10.10.18 sein? Oder interessiert nur die Rechnungsstellung? Oder ist kein Nachweis der Meldebescheinigung nötig?
Wichtig ist hier immer das Leistungsdatum nicht das Rechnungsdatum

Payday 09.01.2018 18:01
wir haben die Erdarbeiten im August gemacht, im Oktober bezahlt und im neuen Jahr eingereicht. Einzug 31.10

wurde voll angerechnet

Pflasterarbeiten nach Einzug in Auftrag gegeben, wurde voll angerechnet. beim ersten wollten die noch die Rechnung haben, beim zweiten haben wir die gleich mitgeschickt. gab sonst keine Probleme. waren wohl froh, das überhaupt jemand auf Rechnung sowas macht ^^

Nordlys 09.01.2018 18:43
Genau....das überhaupt wer Rechnung hat... das freut die schon.[emoji3]

beorni 09.01.2018 21:00
Wichtig ist hier noch die Zahlung per Überweisung. Barzahlung ist schädlich.

Bieber0815 10.01.2018 08:33
Egon12 schrieb:
Mit diesem Urteil v 13.7.2011, VI R 61/10 (BStBl 2012 II. 232), hat der BFH entschieden, dass [...]
Nochmals vielen Dank!

Mir war diese Darstellung bei Abgabe der Steuererklärung irgendwann im Sommer 2017 dann auch bekannt. Die fraglichen Leistungen erfolgten einige Wochen/Monate nach unserem Einzug ins fertige Haus (ebenfalls Ummeldung) und wurden selbstredend per Überweisung bezahlt. Trotzdem hat das Finanzamt anders entschieden, nun warten wir die Reaktion auf den Widerspruch ab.

Es geht bei uns um die Erstellung eines Zauns, das Anlegen einer Rasenfläche im Garten und die Erstellung einer Attika-Abdeckung an der Garage.

Alex85 10.01.2018 09:22
Die maximale Erstattung liegt bei 1200€. Optimal wäre es wohl, die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre zu verteilen.
rechnung